Zweigniederlassung

  • Im Handelsregister ist die Zweigniederlassung einer englischen ltd. eingetragen. Das Gewerbeamt teilt mir mit, dass die Zweigniederlassung aufgehoben sei. Die Hauptniederlassung im englischen Register existiert noch. Ich haben den director angeschrieben, er solle die Aufhebung der Zweigniederlassung anmelden. Auch auf die Möglichkeit der Festsetzung eines Zwangsgeldes wurde er hingewiesen. Leider folgte seitens des directors keine Reaktion. Mein Problem ist nun, dass sich der director in den Niederlanden aufhält, die Festsetzung eines Zwangsgeldes wahrscheinlich an seiner Vollstreckbarkeit scheitern wird.
    Wäre die Löschung v.a.w. gem. §§ 141 FGG, 31 II HGB eine Lösung?
    Wie geht Ihr in solchen Fällen vor?

  • Wenn der Director nicht durch Zwangsgeld zur Anmeldung der Löschung gezwungen werden kann ist die Limited v.A.w. nach § 31 Abs. 2 HGB zu löschen, da die Zweigniederlassung mit der Gewerbeabmeldung nicht mehr existiert.

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