Auskunftspflicht durch Bank wegen Gutachten?

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe, Ihr könnt mir zu folgendem Sachverhalt kurz helfen ...?!

    Schuldner (GmbH) ist nicht mehr Kunde - Konto gekündigt, da ständig Pfändungen das Konto blockierten

    Schuldner hat Insolvenz angemeldet und nun wurde ein RA vom Gericht zum Gutachter ernannt und es wird ihm erlaubt, bei Dritten Auskünfte einzuholen.

    Sind wir als Bank denn überhaupt verpflichtet, die gewünschten Auskünfte (sehr hoher Arbeitsaufwand, da z.B. alle Pfändungen der letzten 6 Monate in Kopie gewünscht sind) zu geben? Derzeit möchten wir uns gerne auf Datenschutz/Bankgeheimnis berufen, da ja noch kein offizielles Ins-Verfahren läuft.

    Sollten wir Auskunft geben müssen, kann mir jemand sagen, wo ich dazu eine entsprechende Vorschrift/§§ finden kann?

    Würde mich über eure Hilfe sehr freuen und sage schon mal "Vielen Dank" im voraus.

    Danke und LG
    Alex :)

  • Warum berufst Du Dich nicht auf das Bankgeheimnis und fragst den Gutachter selbst woraus er sein Auskunftsrecht herleitet?

  • Was auch gut kommt, ist die Ankündigung, jeden Cent in Rechnung zu stellen. Das müßte ja wohl nach welcher Vorschrift auch immer zu entschädigen sein, wenn Dritte zu Auskünften herangezogen werden.

    Hatte nichts mit Insolvenzen zu tun, aber damit habe ich bei einer früheren Tätigkeit bestimmte Auskunftsersuchen abgeschmiert. :cool:

  • Gute Idee :D

    Ich werde halt immer nervös, wenn so "wichtige" Rechtsanwaltsschreiben kommen und glaube, dass wir als Bank immer alle Infos (im Zusammenhang mit Insolvenz) raus geben müssen ;)

    Also war der erste Gedanke meines Kollegen doch ganz ok und wir werden schweigen.

    Danke für eure Beruhigung ;)

    LG - Alex

  • Na ja, früher habe ich auch danach gesucht, weshalb ich nicht verpflichtet bin oder sein könnte. Das habe ich zwischenzeitlich aufgegeben. Warum soll ich mir Gedanken darüber machen und der (in diesem Fall) Gutachter fragt nur mal so an und wenn er Auskünfte erhält ist es gut, wenn nicht - auch.

    Ich schreibe in solchen Fällen, dass ich grundsätzlich datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten habe und nur dann Auskünfte erteilen darf, wenn ich dazu gesetzlich verpflichtet bin oder der Schuldner der Auskunftserteilung zustimmt (was der natürlich nicht macht:strecker).

  • Du machst nix falsch, wenn Du Dich auf das Bankgeheimnis berufst, kannst aber Gefahr laufen, das der Gutachter Dich beim Insolvenzgericht verpetzt und Du eine Ladung zur Auskunftserteilung nach § 5 InsO fängst, noch besser Deinen großen Chef, weil der Richter selbst ermittelt. Da kommt dann keine Freude auf.

    Besser Du bittest Ihn, Dir eine Vollmacht des GF vorzulegen, dann wärst Du zu fast allen Schandtaten bereit.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • Wieso heißt es hier jetzt "Bankgeheimnis", ich dachte, das gibt es eigentlich gar nicht (im Sinne eines Auskunftsverweigerungsrechts etc.)? :gruebel:



  • Von mir bekommt der IV/TH ein Schreiben in dem ich ihm angebe, ob Pfändungen und/oder Abtretungen vorliegen und wie lange ich die beachten muss.

    Gehaltsabrechnungen werden immer wieder gerne angefordert aber nicht übersandt:strecker. Soll er die doch beim Schuldner holen. Ich sehe keine Verpflichtung dazu. Probieren kann es der IV/TH ja und wird auch in der überwiegenden Zahl der Fälle damit Erfolg haben. Aber nicht bei mir.

  • hat denn der schuldner (hier anscheinend die gmbh) überhaupt noch eine konto-/geschäftsverbindung, da im ersten post steht, schuldner sei nicht mehr kunde.

    wenn dem so ist: kurz und knapp: es besteht keine geschäftsverbindung mehr, m.f.G. .

  • hat denn der schuldner (hier anscheinend die gmbh) überhaupt noch eine konto-/geschäftsverbindung, da im ersten post steht, schuldner sei nicht mehr kunde.

    wenn dem so ist: kurz und knapp: es besteht keine geschäftsverbindung mehr, m.f.G. .



    Es könnten doch aber Anfechtungstatbestände vorhanden sein.

  • Hallo,

    Der Schuldner (GmbH) ist kein Kunde mehr!
    Konto wurde im Jan. 08 aufgelöst - Insolvenzantrag im April 08.

    Gutachter möchte nun für die letzten 6 Monate ab Antragstellung die Kontoumsätze, die Pfändungsmaßnahmen mit allen Zahlungen an Gläubiger, usw ...

    Ich müßte also noch von ca. Oktober 07 die Sachen raussuchen :( und das ist nicht wenig!


    Mich interessierte nun, ob ich diese Auskünfte geben muss.
    Wenn ich allerdings eine Vorladung bekommen würde .... uiuiui

    Na, wir werden es erst mal mit dem netten Schreiben wg. Datenschutz versuchen.

    Ich bedanke mich für die vielen informativen Beiträge
    LG Alex

  • Ich habe eine schönen Aufsatz für Dich gefunden.

    ZInsO 2001, 289 - 299 (Ausgabe 7)


    Das Bankgeheimnis in der Insolvenz des Kunden

    Am besten mal bei Deinem Gericht anrufen und nachfragen ob Du den Aufsatz mal kopieren darfst.

  • Treuhänder darauf aufmerksam machen, dass alle gewünschten Informationen beim Schuldner einzufordern sind, da Mitwirkungspflicht, und er ausserdem ja auch alles erhalten hat.

    Sollte beim Schuldner nichts mehr vorhanden sein, dann bist du gerne bereit alles gewünschte aus der Altablage ( "Dachboden" ) und aus der Mikroverfilmung mühsam per Hand heraussuchen zu lassen.
    Jedoch nur gegen Vorkasse und dass wird nicht billig.

    Danach wird vom Th in der Regel nichts mehr kommen.
    So jedenfalls bei mir! :)

  • Ich kann den Hinweis, mir die Informationen beim Schuldner zu holen, schon nicht mehr hören. Was glaubt ihr denn, wie viele Schuldner ihre Unterlagen vollständig zusammen haben :mad:.

    Ich kann verstehen, dass derartige Anfragen Arbeit machen. Aber die Informationen sind wirklich wichtig, sonst würde ich nicht fragen. "Meine Banken" bestehen immer auf die Entbindung von der Schweigepflicht, die ich selbstverständlich beibringe. Dann bekomme ich die Auskünfte aber in der Regel.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich kann den Hinweis, mir die Informationen beim Schuldner zu holen, schon nicht mehr hören. Was glaubt ihr denn, wie viele Schuldner ihre Unterlagen vollständig zusammen haben :mad:.

    Ich kann verstehen, dass derartige Anfragen Arbeit machen. Aber die Informationen sind wirklich wichtig, sonst würde ich nicht fragen. "Meine Banken" bestehen immer auf die Entbindung von der Schweigepflicht, die ich selbstverständlich beibringe. Dann bekomme ich die Auskünfte aber in der Regel.



    Siehst Du, so geht es mir ähnlich, ich kann es schon nicht mehr hören, dass ich als Arbeitgeber den Buchhalter für meine Arbeitnehmer spielen soll nur weil der IV/TH denkt, dass er von mir brauchbarere Informationen bekommt als von dem Schuldner. Dazu schneller und zuverlässiger. Aber der IV/TH hat allenfalls Ansprüche Informationen über das zu bekommen, was zur Insolvenzmasse gehört, damit ist ihm aber nicht viel gedient, wenn er nur erfährt was pfändbar ist.

    Du kannst Dir nicht vorstellen was ich für den Schuldner alles machen soll. Angefangen bei Aufstellungen über den aktuellen Stand aller Pfändungen, Tilgungspläne und so (endlos) weiter.

    Wenn der Gesetzgeber den IV/TH mit besseren Rechten hätte ausstatten wollen, hätte er das durchaus tun können. Da er das nicht hat, wird er es wohl nicht gewollt haben :cool:

  • Das der Gesetzgeber die IV/TH nicht optimal ausstattet, dafür aber eine ganze Menge von ihnen verlangt, dies haben wir doch schon öfters diskutiert. Was bringt es, sich gegenseitig das Leben schwer zu machen? Wenn mich jemand ärgert, schaue ich im Hinblick auf §§ 129 ff. InsO immer ganz ganz genau hin.

    Ich hätte mal eine Frage an die Bankenvertreter. Die Schuldner teilen ganz oft mit, dass nach Kündigung der Geschäftsverbindung keine Kontoauszüge mehr erteilt wurden. Wenn ich dann nachfrage, bekomme ich die unzutreffende Antwort, dass diese nur gegen Kostenerstattung übersandt werden. Was sind die Hintergründe und was bringt Euch dies?

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Das der Gesetzgeber die IV/TH nicht optimal ausstattet, dafür aber eine ganze Menge von ihnen verlangt, dies haben wir doch schon öfters diskutiert. Was bringt es, sich gegenseitig das Leben schwer zu machen? Wenn mich jemand ärgert, schaue ich im Hinblick auf §§ 129 ff. InsO immer ganz ganz genau hin.



    Ich will niemanden ärgern, sehe es aber auch nicht ein zusätzliche Arbeiten zu machen die ich nicht muss und dafür keine Zeit habe. Das hat dann nichts damit zu tun, dass der Arbeitgeber dem IV/TH das Leben schwer machen will sondern damit, dass er nicht mehr machen will als er unbedingt muss. Wenn ich bei derzeit ca. 70 laufenden Insolvenzfällen monatlich Gehaltsabrechnungen an die TH schicken muss und in einzelnen Fällen noch weitere zusätzliche Aufgaben erfüllen soll, dann ist das eine Belastung, die nicht tragbar ist. Darüber hinaus hat der Arbeitgeber datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten, Auskünfte zu erteilen, die ihm verbieten wozu er nicht verpflichtet ist.

    Über die eigenmächtigen Entscheidungen der IV/TH über die Nichtberücksichtigung von Ehegatten und Kindern oder die Zusammenrechnung mehrerer Einkommen ohne Beschluss will ich gar nicht mehr reden.

    Der Gesetzgeber zwingt den Arbeitgeber durch die Pfändungen und die Insolvenz in eine Rechtsstellung, die der Arbeitgeber bei Abschluss des Arbeitsverhältnisses nicht gewollt hat, der er sich aber auch nicht entziehen kann.

  • @ Hego:
    Ich weiß, dass manchmal eine enorme Mehrarbeit entsteht, aber ich ärgere mich trotzdem. Denn wenn etwas aus den verschiedesten Gründen nicht geht, dann reicht doch ein Anruf. Oftmals findet sich dann eine Lösung (ich für meinen Teil habe mir das Benötigte bei Steuerberatern, Zollämtern, Polizeirevieren etc. schon oft selbst rausgesucht). Meist ist es aber mit ein bisschen gutem Willen und wenig Arbeit möglich, die erbetenen Auskünfte aus dem Computer "rauszulassen".

    Was den Datenschutz betrifft, ist dies nicht zutreffend. Denn ich bin der Schuldner :D (bzw. stehe an seiner Stelle).

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."


  • Ich hätte mal eine Frage an die Bankenvertreter. Die Schuldner teilen ganz oft mit, dass nach Kündigung der Geschäftsverbindung keine Kontoauszüge mehr erteilt wurden. Wenn ich dann nachfrage, bekomme ich die unzutreffende Antwort, dass diese nur gegen Kostenerstattung übersandt werden. Was sind die Hintergründe und was bringt Euch dies?



    Kündigung der Geschäftsbeziehung ist in meinen Augen sehr gefährlich da so eigentlich keine von Dritten eingehenden Gelder mehr angenommen werden dürften, oder ?

    Hier im Haus wird zumindest "nur" die Kontoverbindung gekündigt; damit endet die Vertragsabrede hinsichtlich des Kontokorrentkontos, die u.a. die Aushändigung von Kontoauszügen beinhaltet; stattdessen gibt es dann eine Forderungsaufstellung.

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