Hallo allerseits!
Verlangt Ihr bei den Zustimmungsbeschlüssen der Mitgliederversammlung zur Verschmelzung, dass das Protokoll von den Personen unterzeichnet werden muss, die zur Beurkundung der Beschlüsse nach Satzung bestimmt sind
oder
reicht es, wenn der Notar, der das ganze ja beglaubigt hat, das Protokoll unterzeichnet?
DANKE
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