Nachweis der Vertretungsberechtigung bei einem belgischen Unternehmen

  • Hallo,

    ich habe hier einen Antrag auf Eintragung einer KG vorliegen. Kommanditist soll eine Firma in Belgien sein. Um die Vertretungsberechtigung nachzuweisen, hat der Notar einen Auszug aus einer zentralen Unternehmensdatenbank vorgelegt. Aus diesem Auszug geht jedoch nicht hervor, wo das Unternehmen registriert ist.
    Bei meiner Kommanditistin handelt es sich um eine juristische Person ausländischen Rechts (Aktiengesellschaft).
    Weiß jemand, wo belgische Unternehmen eingetragen werden? Gibt es in Belgien auch eine Art Handelsregister wie bei uns?

    Schon jetzt vielen Dank für die Infos

  • Bei google hab ich folgendes gefunden:

    Seit dem 1.7.2003 existiert in Belgien das System der sog. “Unternehmensdatenbanken”. Diese ersetzen die Handelsregister und werden von sog. “Unternehmensschaltern” geführt. Hierbei handelt es sich um private Einrichtungen, die von der Regierung anerkannt und mit besonderen Aufgaben versehen sind. Insgesamt wurden in Belgien zehn dieser Einrichtungen anerkannt. Sie haben 200 Betriebssitze in Städten und größeren Gemeinden. Weitere Informationen sowie eine Liste der Unternehmensschalter können im Internet abgerufen werden unter http://mineco.fgov.be

    Vielleicht hilft dir das weiter ;)

  • Danke, die Internetadresse hat mir tatsächlich weitergeholfen. Zum Nachweis der Vertretungsberechtigung lasse ich mir einen aktuellen Auszug aus der Zentralen Unternehmensdatenbank, die bei dem Handelsgericht hinterlegte Satzung sowie den Bestellungsbeschluss vorlegen.

  • Ich häng mich mal dran (obwohl es eigentlich "Grundbuch" betrifft):

    Würde auch eine notarielle Bestätigung ausreichen, dass die Veröffentlichung im belgischen Staatsblatt erfolgt ist und die Vertretungsregelung dort eingesehen wurde?

    Der Notar (in meinem Fall) bestätigt, dass die Beschlussfassung über die Wahl des "Geschäftsführers" am ... erfolgte, zur Datenbank am ... angemeldet wurde und dass die Veröffentlichung am soundsovielten im belgischen Staatsblatt erfolgt ist. (Letzteres kann ich ja leider nicht so einfach einsehen.)

    Genügt das?

    Einmal editiert, zuletzt von Rumbalotte (26. November 2011 um 11:33)

  • Da es in Belgien ja kein Handelsregister mehr gibt, die Veröffentlichung im belgischen Staatsblatt erst erfolgt, wenn das Unternehmen in der Unternehmensdatenbank registriert ist, müsste diese Bescheinigung des Notars ausreichen. Was will man sonst verlangen? :gruebel:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!