Prüfung von Jahresabschlüssen

  • Hallo!

    Ich wüßte gerne, wie genau Ihr eingereichte Jahresabschlüsse prüft.
    Dem Jahresabschluss muss der von den Abschlussprüfern unterschriebene Vermerk beigefügt sein. Aber muss der Geschäftsführer bzw. Vorstand nicht auch unterschrieben haben?
    Reicht eine Kopie des Jahresabschlusses? Eigentlich nicht, oder?
    :gruebel:

  • Darüber habe ich mir kürzlich auch Gedanken gemacht. Meine Kolleginnen meinten, es müsste nur die Kopie eines Jahresabschlusses eingereicht werden, weshalb es auch genüge, wenn dieser nicht unterschrieben ist.

    Die Prüfung umfasst bei mir nur die Vorgaben nach § 267 HGB (ob eben alles da ist, was da sein sollte). Was so im Einzelnen z. B. im Lagebericht drin steht, interessiert mich jedoch nicht.
    :toot: :laola :toot: *stolz*

    Ich hab es doch noch gefunden:

    HGB-Kommentar Koller/Roth/Morck § 245 RNr. 1

    Nur das Original braucht unterschrieben zu sein, nicht die zum Handelsregister einzureichende Fassung.

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