Es wurde von Bekl.V. Erinnerung gg. KFB eingelegt (Bekl. ist Kostenschuldner). Der Erinnerung wurde abgeholfen. Bekl.V. beantragt nun auszusprechen, dass Kl. Kosten der Erinnerung zu tragen hat. Wer trifft die Kostenentscheidung? Richter?
Entscheidung über Kostentragung bei Kostenerinnerung
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tigerentenpapi -
29. Mai 2008 um 10:32
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