Entscheidung über Kostentragung bei Kostenerinnerung

  • Es wurde von Bekl.V. Erinnerung gg. KFB eingelegt (Bekl. ist Kostenschuldner). Der Erinnerung wurde abgeholfen. Bekl.V. beantragt nun auszusprechen, dass Kl. Kosten der Erinnerung zu tragen hat. Wer trifft die Kostenentscheidung? Richter?

  • Der Erinnerung wurde abgeholfen heißt ja, der Rechtspfleger hat entschieden. Daher muss er auch über die Kosten entscheiden.

  • Es ist ausgepaukt, dass auch die Abhilfeentscheidung mit einer KGE durch den Rpfl. zu versehen ist. Also: Wie die Vorposter.

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