Guuten Morgen,
ich möchte mich hier anhängen, denn ich habe gerade mehrere Akten mit Untervollmachten bei Finanzierungsgrundschulden.
Fall 1: Kaufvertrag mit Finanzierungsvollmacht für Käufer ohne ausdrückliche Gestattung einer Unterbevollmächtigung.
Käufer erteilt einem Dritten eine umfassende Grundstücksvollmacht.
Dritter bestellt Grundschuld (handelnd aufgrund Grundstücksvollmacht für Käufer, dieser zugleich aufgrund Finanzierungsvollmacht für Eigentümer)
Fall 2: Kaufvertrag mit Finanzierungsvollmacht für Käufer ohne ausdrückliche Gestattung einer Unterbevollmächtigung.
Käufer bestellt mehrere Grundschulden (handelnd für sich und zugleich aufgrund Finanzierungsvollmacht für Eigentümer) und erteilt darin dem beurk. Notar jeweils
Vollmacht, "die Beteiligten im Grundbuchverfahren vollumfänglich zu vertreten, insbesondere in Form von Eigenurkunden sämtliche grundbuchrechtlichen Erklärungen
abzugeben."
Notar hat jetzt die Grundschulden zeitgleich eingereicht und in Form einer Eigenurkunde aufgrund der Vollmacht Rangbestimmungen getroffen.
Wenn keine ausdrückliche Unterbev. gestattet ist, ist die Vollmacht ja auszulegen und dabei insbesondere zu prüfen, ob der Vollmachtgeber ein schutzwürdiges Interesse an der pers. Wahrnehmung hat z. B. wegen eines Nähe-/Vertrauensverhältnisses.
An neueren Entscheidungen habe ich nur OLG Hamm vom 12.02.2013 -15 W 52/13 gefunden. Bei dieser Entscheidung geht es allerdings darum, ob der aufgrund Grundstücksverkaufsvollmacht für den Verkäufer Handelnde eine Finanzierungsvollmacht auf den Käufer erteilen kann, was bejaht wird.
Ich tendiere inzwischen eigentlich dazu, dass in meinen Fällen die Unterbev. ok ist, würde mich aber über andere Meinungen freuen (bei uns hier im Haus ist der Meinungsstand 50:50).
Elbin