Ordnungshaftvollstreckung bei Zeugen

  • Hallo,

    brauche eure Hilfe. Ich habe den Betroffenen zum Haftantritt geladen. Wenn er dem keine Folge leistet, habe ich mit Zwangsmaßnahmen ( Vorführungs- oder Haftbefehl) gedroht. Wie mache ich das nun ? Gerichtsvollzieher oder Polizei. Ich denke eher Gerichtsvollzieher mittels Vorführungsbefehl. Hat jemand einen entsprechenden Vordruck ????

    Ich arbeite in der Rechtsmittelinstanz und mit zudem die einzige Rpfl. im Haus, so dass ich weder Erfahrung mit O-Geldern noch Kollegen zum Fragen habe.

    Vielen Dank im voraus

    Grüßle die einsame Elly

  • Bei uns führt die Polizei vor, der GV nur, wenn es um einen Vollstreckungs-HB handelt . . . aber frag doch einfach mal bei einem GV nach, oder ruf bei der Polizei an . . . da muß Dir doch mindestens eine der Seiten weiter helfen können . . . :)

    Vordruck kann ich leider keinen anbieten . . . :(

  • Ob GV oder Polizei liegt in deinem Ermessen. Wenn der Zeuge der Ladung zum Strafantritt nicht Folge leistet, geben wir eine Ausfertigung des OG-/OH-Beschluss nebst HB an den GV.
    Im Übrigen findet man über die Such-Funktion mehrfach Threads hierzu.

  • Bei uns führt die Polizei vor, der GV nur, wenn es um einen Vollstreckungs-HB handelt . . .



    Nach § 191 GVGA ist jedoch auch der GV für die zwangsweise Vorführung aufgrund Vorführungsbefehl zuständig.

  • Um was für eine Ordnungshaft handelt es sich denn ?

    Ich schicke immer die Polizei los, ohne das jemals hinterfragt zu haben (... wir hier schon immer so ... ;))

    Vordrucke für Haftbefehl und Aufnahmeersuchen: ich nehme diejenigen, die hier auch für die (Jugend-)Strafvollstreckung verwendet werden

    Ich würde vielleicht mal bei einem Amtsgericht Eures Bezirks nachfragen, wie es dort läuft.

  • Um was für eine Ordnungshaft handelt es sich denn ?


    Nach der Themenüberschrift müsste es einer nach § 380 ZPO sein.

    Zitat von raicori

    Vordrucke für Haftbefehl und Aufnahmeersuchen: ich nehme diejenigen, die hier auch für die (Jugend-)Strafvollstreckung verwendet werden.



    Wir ebenfalls.

  • Zitat von raicori
    Vordrucke für Haftbefehl und Aufnahmeersuchen: ich nehme diejenigen, die hier auch für die (Jugend-)Strafvollstreckung verwendet werden.

    Vielen Dank für Eure schnelle Reaktion. Werde mir den Vordruck besorgen und den GV damit beauftragen .

    Liebe Grüße

    Elly

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