Vorschuss

  • Nur mal so dahergefragt: Wieviele Vorschüsse kann ein Anwalt eigentlich verlangen ? Ich habe hier einen, der macht alles einzeln geltend, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Reisekosten zu jedem Termin usw.

    Ist das irgendwann mal rechtsmißbräuchlich ? Ich wollte eigentlich mal versuchen, das Wort "einen" in § 9 RVG als Zahlwort auszulegen :teufel:

    Und da fällt mir doch noch eine Frage ein:

    Lasst ihr euch in jedem Fall angeben, ob eine VV 2400er entstanden ist (die wäre ja ggf. anrechenbar)

  • Sofern die einzelnen Gebühren bzw. Fahrtkosten, etc. schon angefallen sind - Überprüfung anhand der Akte - zahle ich den PKH-Vorschuss aus.
    Die 2400 -Gebühr ist nicht festsetzbar und deshalb erfolgt auch keine Anrechnung, vgl. diesbzgl. Ausführungen im Forum.

  • Also kann der Anwalt x Liquidationen einreichen ? Ich meine, dass ist ja jedesmal Arbeit und wenn ich da 5 Liquis pro Akte habe (Erledigungsdauer des Verfahrens i.d.R. >3 Monate) und das jeder Anwalt macht.......

  • Ich würde den Anwalt mal anfragen, ob er denn so dringend Geld bräuchte. Der Vorschuss dient eigentlich dazu, dass ein Anwalt in Einzelfällen - wenn das Verfahren lange dauert - Geld erhält und nicht ewig hierauf warten muß.
    Sinn und Zweck ist es jedoch nicht, ständig diesen zu verlangen. Ich würde das auch als rechtsmißbräuchlich einstufen. Besprich Dich doch mal mit Deinem Richter , vielleicht kann man dem RA einen dezenten Hinweis geben.
    Ständiger Vorschuss würde ja die Fälligkeitsregelung und damit das Gesetz unterlaufen.

  • Es kommt ja zum Glück - jedenfalls bei mir - nicht laufend vor, aber auch in unserem Ort gibt es drei Büros, die grundsätzlich Vorschuss erheben. Denen geht es meist aber wirklich nicht gut!

    Kuriositäten am Rande:

    a) Es wird Vorschussantrag gestellt, obgleich noch nicht einmal PKH bewilligt und beigeordnet wurde. :confused:

    b) Folgende (mündliche) Begründung auf dem Flur: Kannst Du mal meinen Antrag vorziehen, ich kann im Moment meinen Beitrag im Golf-Club (!) nicht bezahlen. :eek:

    Jetzt kommst Du! :D


    Ich verschiebe das Ganze mal in das Subforum "Prozesskostenhilfe".

  • Zitat von jojo

    Also kann der Anwalt x Liquidationen einreichen ? Ich meine, dass ist ja jedesmal Arbeit und wenn ich da 5 Liquis pro Akte habe (Erledigungsdauer des Verfahrens i.d.R. >3 Monate) und das jeder Anwalt macht.......



    Nein!
    § 47 RVG (..) kann er aus der Staatskasse einen angemessenen Vorschuss verlangen.
    Von Vorschüssen ist nicht die Rede!

  • Zitat von Petrosilius Zwackelmann



    Nein!
    § 47 RVG (..) kann er aus der Staatskasse einen angemessenen Vorschuss verlangen.
    Von Vorschüssen ist nicht die Rede!



    wobei ich persönlich dies aber nicht als Zahlenwert sondern einfach als unbestimmten artikel deuten würde :D

    dementsprechend bin ich der ansicht, dass mehrere Vorschüsse grundsätzlich möglich sind.

    gruss

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