Wirtschaftlicher Verein ?

  • Hallo,

    ein neuer Verein möchte eingetragen werden. In § 3 der Satzung stehen zwar Dinge, wie z. B. "Der Verein verfolgt aussschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Der Verein ist selbslos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke der Mitglieder und erstrebt keine Gewinne.".
    Auf Grund des Vereinszwecks in § 2 der Satzung vermute ich aber, dass ein wirtschaftlicher Verein vorliegt. Dort heißt es:
    "Zweck des Vereins ist die Hilfe und Unterstützung Pflegebedürftiger und deren Angehörige bei der Betreuung von Pflegebedürftigen in ihrem jeweiligen Umfeld. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch: - Qualifizierte Information über die Hilfe und Betreuung von Pflegebedürftigen in ihrem jeweiligen Umfeld durch ehrenamtliche Personen und Fachkräfte sowie die die beratende Unterstützung hierbei.
    - Hilfe und Betreuung von Pflegebedürftigen in ihrem jeweiligen Umfeld
    - Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zu allen seniorenrelevanten Themen in ihrem jeweiligen Umfeld
    ...
    - Verpflegungsservice für Senioren und Pflegebedürftige zur Selbstversorgung in ihrem jeweilgen Umfeld (Essen auf Räder / Mobil Menü)"
    Mir drängt sich auf, dass hier ein gewöhnlicher Pflegedienst mit Essen auf Rädern in der Rechtsform des Vereins gegründet werden soll. Ich möchte daher die Eintragung ablehnen.

    Was meint Ihr ? Eintragen oder ablehnen ? :gruebel:


  • Hab lange keine Registersachen mehr gemacht. Gibt es nicht irgendwo eine Handhabe, die Eintragung der IHK, der Kommunalverwaltung und dem FinAmt zur Stellungnahme zu geben? Vllt. gibt es dort schon aktenkundige Vorgänge, dass sich eine oder mehrere Personen des neuen Vereins wirtschaftlich betätigt haben (Gewerbeschein, Steuerabrechung, etc.; explizit nach vorhandenen Vorgängen fragen!). Das könnte den Verdacht dann untermauern.

  • Kein Problem.

    Ich denke, ein solcher Zweck könnte auch gut bei der Carita.. oder Diakon.. in der Satzung stehen und die sind eindeutig "nichtwirtschaftlich".

  • Möchte der Verein denn auch die Gemeinnützigkeit erlangen?

    Wenn ja, sollen sie mir die Gemeinnützigkeitsbescheinigung nachweisen und dann helfe ich mir mit folgender Entscheidung des KG, Beschluss vom 26.10.2004, 1 W 295/04, abgedruckt in Rpfleger 05 S. 199:

    "Ist nach der Satzung eine wirtschaftliche Betätigung des zur Eintragung beim Vereinsregister angemeldeten Vereins nicht auszuschließen, verfolgt der Verein aber nach der Satzung ausschließlich gemeinnützige Zwecke und ist dies vom Finanzamt bestätigt worden, spricht dies dafür, dass die Unterhaltung eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes nur Nebenzweck ist und damit der Eintragung nicht entgegensteht."

  • Das Wesentliche an der genannten Entscheidung ist, dass man sich die Anerkennung der Gemeinnützigkeit mittels eines aktuellen (vorläufigen) Freistellungsbescheides nachweisen lassen soll. Allein die Formulierung der Vereinssatzung nach Maßgabe der Gemeinnützigkeitsmustersatzung des FA garantiert eben nicht die erlangte Gemeinnützigkeit. Um diese Bescheinigung muss sich der Verein dann eben vor der Eintragung bemühen. Ohne diesen Nachweis hat mich die Formulierung nach der FA-Mustersatzung nie interessiert.

  • :zustimm:

    Ich würde mal bei der IHK nachfragen. Das ist wichtig für den Fall, dass der Verein Genehmigungen für den verfolgten Vereinszweck benötigt. Die können aber auch prüfen, ob ein wirtschaflicher Zweck vorliegt.

    "Life is what happens to you while you're busy making other plans." John Lennon

  • Den Ausführungen von 13 stimme ich in vollem Umfang zu.
    Allerdings aus meiner Sicht als Vorstand eines ( früher ) betroffen gewesenen Vereins.

  • Ich kann mich an meine Zeit des VR erinnern und da gab es viele solche Vereine ( da wurde hauptamtlich selbstlos geholfen; nebenzweck: Betrieb Altersheim).

    Geht m.E.

  • Ich stimme dem auch zu.
    Als Vereinsrechtspfleger sind mir solche Vereine auch schon untergekommen. Ich lasse mir aber auch die Gemeinnützigkeitsbescheinigung vorlegen.

  • Danke an allen. Ich habe mal beim Finanzamt angerufen und dort erfahren, dass sie gerade die Gemeinnützigkeit bescheinigt haben. Daher werde ich eintragen.

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