Wohnungseigentum in Vorder- und Hinterhaus

  • :nixweiss:In der vorliegenden Teilungserklärung soll Wohneigen-tum im Hinterhaus verbunden mit den Kellerräumen -gleicher Nummer- im Vorderhaus entstehen. Frage: Ist das zulässig ?? Die Räume im Vorder- und Hinterhaus sind jeweilig in sich abgeschlossen. Danke für Eure Mithilfe.
    prcilla

  • Wo ist das Problem. Wenn alle anderen Voraussetzungen stimmen (siehe Mola) ist das eintragbar. Passiert doch öfter, dass ein Grundstück mit mehreren Gebäuden bebaut ist.

  • Wo ist das Problem. Wenn alle anderen Voraussetzungen stimmen (siehe Mola) ist das eintragbar. Passiert doch öfter, dass ein Grundstück mit mehreren Gebäuden bebaut ist.




    Sehe ich auch so.

  • Warum sollte das nicht zulässig sein?



    Vielleicht, weil prcilla vergessen hat zu erwähnen, dass Vorder- und Hinterhaus auf verschiedenen Grundstücken stehen:teufel:.


    Mal den Teufel nicht an die Wand. Wir gehen - wie immer - von einer vollständigen Sachverhaltsschilderung aus;)

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