Telekommunikationsanlagenrecht

  • Hallo!

    Ich hab mal ne Frage zu einer bpD. Beantragt ist die Eintragung einer Dienstbarkeit:

    Zur Unterhaltung, zum Betreiben und Anpassung von Telekommunikationsanlagen (Telekommunikationsanlagenrecht) und das Recht, das Grundstück jederzeit zu befahren, zu betreten soweit es für die Errichtung den Betrieb, die Unterhaltung der Anlage erforderlich ist (Betretungs-, Fahrt- und Wegerecht).

    Meine Frage nun, was trag ich ins GB ein? Nur Telekommunikationsanlagenrecht oder auch Fahrt- und Wegerecht. Irgendwie meine ich, dass das gar kein richtiges Wegerecht ist, weil ja nur dann das Grundstück befahren werden darf, wenn was an der Anlage gemacht werden soll?

    Kann mir dazu jmd was sagen (mach GB noch nciht so lange :oops:)

  • Die Rechtsbezeichnung "Telekomm....anlagenrecht" umfaßt auch die mit bewilligten Nebenrechte wie Wegerecht usw.
    Wege- Fahrt- und weitere Nebenrechte wie Verbot der Bepflanzung, der Gebäudeerrichtung auf dem Grundstücksteilen werden nicht gesondert eingetragen

    also ein Schlagwort und Bezugnahme auf die Bewilligung

    das reicht zum eintragen

  • Die Rechtsbezeichnung "Telekomm....anlagenrecht" umfaßt auch die mit bewilligten Nebenrechte wie Wegerecht usw.
    Wege- Fahrt- und weitere Nebenrechte wie Verbot der Bepflanzung, der Gebäudeerrichtung auf dem Grundstücksteilen werden nicht gesondert eingetragen

    also ein Schlagwort und Bezugnahme auf die Bewilligung

    das reicht zum eintragen



    Sehe ich auch so:daumenrau

  • Schöner/Stöber 14. Aufl. R.-Nr. 1148: Bei der Eintragung: Hochspannungsrecht - ist die Baubeschränkung, das Betreten des Grundstücks pp eingeschlossen - s.a. Rpfl 1959, 22, Rpfl. 1981, 295. Weitere Nachweise im Stöber.

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