Testamentsvollstreckung

  • Hallo,

    Ihr habt mir schon oft geholfen. Erstmal vielen, vielen Dank!

    Nun habe ich folgendes Problem:

    Eine Erbengemeinschaft (2 Erben) ist im Grundbuch eingetragen. Es ist für den Nachlaß Testamentsvollstreckung angeordnet.

    Gleichzeitig ist auch noch die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft angeordnet.

    Nun ist ein Miterbe verstorben und für ihn besteht Nachlaßpflegschaft oder Nachlaßverwaltung.

    Die Testamentsvollstreckerin, die im übrigen die weitere überlebende Miterbin ist, beantragt die Eigentumsumschreibung.

    Ist das möglich, obwohl bezüglich des Miterben Nachlaßpflegschaft bzw. Nachlaßverwaltung besteht?

    Vielleicht hattet Ihr auch solch einen ähnlichen Fall und könnt mit helfen!

    Euer Löwe

  • Irgentwie versteh ich den Sachverhalt nicht. Eingetragen sind 2 Erben. Davon ist einer verstorben - soweit klar. Was für eine "Eigentumsumschreibung" beantragt nun die Testamentsvollstreckerin ? Für wen ist die Testamentsvollstreckung angeordnet ??

  • Der Testamentsvollstrecker unterliegt, auch bei minderjährigen oder betreuten Erben oder im hier dargestellen Fall einer Nachlasspflegschaft für einen nachverstorbenen Miterben, nicht der Aufsicht des Vormundschafts-/Familiengerichts oder des Nachlassgerichts (Zahn, MittRhNotK, 2000, 89 (91)).

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