Haftungsausschluss § 25 Abs. 2 HGB

  • Hallöchen allerseits!

    Nach dem Wortlaut des § 25 Abs. 2 HGB haftet der neue Inhaber für alle im Betriebe des Geschäfts begründete Verbindlichkeiten des früheren Inhabers. Nach S. 2 HGB auch die Forderungen, wenn Einwilligung des alten Inhabers erfolgt.

    Ist es denn möglich, dass ich nur die Haftung der Verbindlichkeiten ausschließe und auch nur diese Tatsache eintrage?

    Ist es auch möglich, dass ich nur eintrage, dass die Forderungen au den neuen Inhaber übergehen?

    ...stehe bzw. sitze irgendwie auf dem Schlauch!

    Danke

  • Biedes ist möglich.
    Ich kann entweder den Übergang von Forderungen und Verbindlichkeiten ausschließen, oder nur den Übergang der Verbindlichkeiten oder nur den Übergang der Forderung.
    Und entsprechend wird auch nur das eingetragen :)

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