Sondereigentum am Hundezwinger?

  • Ist ein Hundezwinger sondereigentumsfähig?

    In der mir vorliegenden Teilungserklärung besteht eine Teileigentumseinheit aus einer Doppelgarage nebst angebautem Hundezwinger. Abgeschlossenheitsbescheinigung und Pläne hierfür liegen vor. Aber kann man an einem Hundezwinger tatsächlich Sondereigentum bilden?
    Eine horizontale Begrenzung durch ein Dach setze ich mal voraus ;), aber wie sieht es mit der vertikalen Abgrenzung aus? In dem Plan sieht es so aus, als ob zu 3 Seiten Gitter angebracht sind (was ja auch Sinn macht). Reichen Gitter zur vertikalen Abgrenzung aus?

    Bevor ich den Notar um weitere Erläuterungen bitte, wollte ich ganz gerne Eure Meinungen dazu hören.

    Life is short... eat dessert first!

  • Wenn ich mich recht erinnere sind doch sogar dauerhafte (Farb-)Markierungen zur vertikalen Abgrenzung von Parkbuchten geeignet. Fest installierte Gitter hielte ich daher für ausreichend.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Wenn die Baubehörde die Abgeschlossenheit bescheinigt, würde mir das ausreichen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Wenn die Baubehörde die Abgeschlossenheit bescheinigt, würde mir das ausreichen.



    Würde mir auch ausreichen. Da sollte man keine Unterschiede zwischen einem (festen) Hundezwinger und einer Garage machen, die ebenso leicht wieder abgebaut werden kann wie ein stabiler Hundezwinger...

  • Erst mal danke für Eure Meinungen.
    Ich hatte auch dazu tendiert, dass es eintragungsfähig ist, darin habt Ihr mich ja alle bestärkt. :)

    Dann werde ich nur die "übliche" Sache mit der Terrasse und dem Sondereigentum beanstanden. ;)

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  • Aber wo bleibt da die Raumeigenschaft???
    Ohne jetzt groß nachgelesen zu haben, glaube ich mich erinnern zu können, dass zumindest ein Raum (in einem Gebäude) im weitesten Sinn vorhanden sein muss. Das war nämlich mal problematisch bei dauerhaften Markierungen auf dem Oberdeck eines Parkhauses.
    Würde mich aber nicht wundern, wenn das nicht auch durch die Rechtsprechung aufgeweicht worden sein sollte.
    Also vorsichtshalber mal nachlesen, Mola.

    Zusatz: Das mit dem Dach darüber ist daher evt. entscheidend.

  • Also vorsichtshalber mal nachlesen, Mola.

    Zusatz: Das mit dem Dach darüber ist daher evt. entscheidend.



    Habe ich schon, aber nichts weiter gefunden (außer natürlich der horizontalen und vertikalen Abgrenzung). Und wie gesagt, dass der Zwinger überdacht ist habe ich eigentlich vorausgesetzt. Vielleicht frage ich doch noch mal nach, muss ja eh beanstanden.

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  • Da mich die Sache interressiert, habe ich selbst mal gesucht, aber zu einem Zwinger als Sondereigentum natürlich nix gefunden.
    Zusammenfassend wird jedoch überwiegend ein Raum innerhalb oder auf einem Gebäude vorausgesetzt. Die Raumeigenschaft wird inzwischen auf dem Oberdeck eines Garagenkomplexes bejaht, das hängt aber mit dem speziellen Gesetzeswortlaut des § 3 Abs. 2 WEG zusammen, wobei es nicht allein davon abhängen soll, ob eine Überdachung vorliegt, sondern es wird auch auf das Vorhandensein eines Gebäudeunterbaus abgestellt. Insgesamt soll es wohl darauf ankommen, ob der Raum als Teil eines Gebäude angesehen werden kann oder eher als Teil der bloßen Grundstücksfläche. Ein Hofraum z.B. wird nicht für sondereigenumsfähig gehalten.
    Also, ich hätte vorliegend erhebliche Zweifel. Wenn die Bauzeichnung der Garagen und die Teilungserklärung keinerlei Aufschluss geben, besteht dringend Aufklärungsbedarf. Ich glaube, an die Abgeschlossenheitsbescheinigung bist du in diesem Fall nicht gebunden.

  • Ich habe mir auch schon überlegt, dass ein Zwinger ja möglicherweise ohne Fundamente einfach so aufgestellt werden kann. Wäre er in diesem Fall dann nicht sondereigentumsfähig? Darüber war ich mir unsicher.
    In dem Grundriss ist der Zwinger schon eingezeichnet, aber es sieht anders aus als bei den Garagen.

    Dann sollte ich mir die "Beschaffenheit" des Zwingers vielleicht doch mal erläutern lassen.

    Danke, blue.

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  • Ich habe auch einen Hundezwinger (aber kein WE, sondern eigenes Grst),
    das sind 3 Seiten Gitterelemente, die auf den Pflastersteinen (mittels "Füße") angeschraubt sind, ebenso das Türelement.
    Hundezwinger abbauen und Mitnehmen beim Umzug ist kein Problem.

    Ich habe erhebliche Zweifel an SE-Fähigkeit!

  • Das mag ja alles sein. Theoretisch kann es aber auch sein, dass das Ding ein Fundament hat und mit diesem fest verbunden ist.

    Wie soll das aber das GBA prüfen?

    Ulf

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  • Das mag ja alles sein. Theoretisch kann es aber auch sein, dass das Ding ein Fundament hat und mit diesem fest verbunden ist.

    Wie soll das aber das GBA prüfen?


    Nach meiner Ansicht garnicht. Wenn die Teilungserklärung eine Raum als Sondereigentum ausweist, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt und der Raum in der Zeichnung erkennbar ist, besteht kein Grund für eine Beanstandung. Wenn wie bei Mola trotzdem Zweifel auftreten, können die mit einer Aufkläungszwischenverfügung beseitigt werden. Wenn der Notar erklärt (aufgrund seiner Vollmacht), dass der Raum in sich abgeschlossen ist, muss eingetragen werden. Wir haben auch nicht den Verwendungszweck zu prüfen. Wie oft steht in der Zeichnung Kinderzimmer und die Zweckbestimmung ist am Ende doch eine gänzlich andere.
    Ich würde also eintragen.

  • Ich sehe das wie Tarzan, wobei man m.E. nicht mal zur Aufklärungsverfügung verpflichtet wäre.

    Wenn ein Tiefgaragenstellplatz z.B. als Sondereigentum ausgewiesen wird, frage ich auch nicht nach, ob auch wirklich dauerhafte Markierungen vorhanden sind.

    Ulf

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  • Als wir vor etwa einem Jahr scherzhaft über ein Hundehüttenbenutzungsrecht bzw. über ein Hundehüttenerbbaurecht diskutiert haben, konnte ja keiner ahnen, dass der Ernstfall so schnell eintreten würde (sorry, kann leider nicht mehr verlinken).
    Der Hund wird schon für dauerhafte Markierungen sorgen. :D

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