Ich habe eine Anmeldung bzgl einer Ersteintragung einer Zweigniederlassung einer ausländischen LLC.
Firma der phG: Madison International ... LLC
Firma der KG: Madison Real Estate...beschränkt haftende KG.
Eine ähnliche Gesellschaft ist hier bereits eingetragen, allerdings ist der Zusatz "beschränkt haftende KG" m.E. nicht ausreichend.
Weiß vielleicht jemand ob die Firmierung der KG ausreichend ist??Muss die Firma des phG nicht mitübernommen werden??Zumindest aber der Rechtsformzusatz??
beschränkt haftende KG?
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william lucas -
10. Juni 2008 um 10:34
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Bezüglich der Firma der phG: Nein, die muss m. E. nur dann unverändert in die Firma der KG übernommen werden, wenn eine Personenfirma gewählt wird. Aber es gibt ja noch Sachfirmen, Phantasiefirmen,..
Wegen dem Rechtsformzusatz gibt es wohl 2 Meinungen: Baumbach Hopt und Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn sagen, dass dieser Zusatz nicht reicht, es gibt aber wohl eine Entscheidung des OLG Hamm, nach der "beschränkt haftende KG" ausreicht. Aus der Fußnote des Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn: Für die Zulässigkeit der Firma „beschränkt haftende OHG": OLG Hamm Beschl. v. 6. 4. 1987 – 15 W 194/85, DB 1987, 1245, 1246; insoweit nicht in NJW 1987, 2383 abgedruckt. Ebenso offenbar für den Fall, dass die Bezeichnung ausgeschrieben verwendet wird, Kögel BB 1998, 1645, 1646 f. -
super vielen Dank...dann werde ich gleich mal nachlesen:daumenrau
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