"Antragsteller-PING-PONG"

  • Nachträglicher Antrag nach § 4 II 4 BerHG - Angelegenheit: Nebenkostenabrechung.
    Zwischenverfügung bezügl. vorheriger Eigeninitiative § 1 I 2 BerHG - möge bitte nachgewiesen werden.....
    Antwort des RAes - Mandantin könne keine Korrespondenz führen und wenn ich nicht flott bewillige, schickt er sie zu mir ....:eek:

    Das ist natürlich unerträglich schlecht.

    Hätte aber für mein Antwortschreiben gerne noch Fundiertes.
    Wäre also sehr dankbar für etwaige Rechtsprechung oder dergleichen.

    Werde dann auch meiner Verwaltung die Akte zur Kenntnis bringen.

  • Warum die Akte der Verwaltung schicken? Was hast Du dagegen, dass die Rechtsuchende Dich persönlich beehrt?

    Lass sie doch kommen, erläutere die Mitwirkungspflicht, nehme ggf. die weiteren Ausführungen auf und entscheide darüber.

    Wo Problem :gruebel:?

  • Ja genau, das ist doch im Grunde ein ganz klarer Fall von "Rechtsanwalt ist keine Schreibhilfe". Aber auch nicht mehr und nicht weniger.

  • Ich würde erneut um Erledigung der Zwischenverfügung bitten und darauf hinweisen, dass die ASt. mich jederzeit aufsuchen können, am liebsten VOR Beauftragung eines RA, da dann vieles bereits im Vorfeld geklärt werden kann.
    Punkt.
    Verwaltung? Meiner würde ich damit nicht mal ein müdes Lächeln entlocken. ...

  • Also ich finde die Reaktion des Anwalts angemessen. Wie soll jemand, der laut grundsätzlich erstmal zu glaubendem Anwaltsvortrag keine Korrespondenz führen kann (da z. B. blind, Analphabet oder sonstwie in den eigenen Fähigkeiten limitiert), diese denn nachweisen? Mag doch zur Not deswegen eine e. V. abgenommen werden.
    p.s.: Ob jemand mit Handycaps weitere Laufereien haben muss, oder man die Glaubhaftmachung statt dessen eventuell unbürokratischer regeln könnte, wäre vielleicht eine Recherche wert.

  • Das ist nichts ungewöhnliches. Mir schlagen auch hin und wieder Rechtsanwälte vor, den Mandanten zu mir zu schicken, damit ich mir selbst ein Bild von deren Fähigkeiten machen kann.
    Das bringt zwar nichts, weil eine Schreibhilfe dadurch nicht zur Beratungshilfe wird, ist aber auch nichts, was die Verwaltung interessieren würde.

  • Ich würde erneut um Erledigung der Zwischenverfügung bitten und darauf hinweisen, dass die ASt. mich jederzeit aufsuchen können, am liebsten VOR Beauftragung eines RA, da dann vieles bereits im Vorfeld geklärt werden kann.



    Dass die Antragsteller möglichst hier vorsprechen sollen ist klar und auch mit den hiesigen Anwälten "durchdiskutiert".....

    Was soll denn bitte das Vorsprechen hier konkret bringen?
    Kann der Dame auch nur erklären, was der Herr RA hätte machen können.....
    So wie er sie darstellt wird sie natürlich sauer werden (würde ich auch).
    Weitere sachdienliche Ausführungen sind wohl eher Wunschdenken.
    Das Gespräch wird wohl so enden, dass ich ihr keine grossen Hoffnungen machen kann und sie im Zweifel wieder zu ihrem RA geht (nicht von mir geschickt!!).
    Unliebsame Mandanten nicht selbst aufzuklären und an das Gericht zu verweisen ist nicht gerade elegant - insbesondere wenn der Besuch beim Amtsgericht kaum Ergebnisse bringen dürfte.

    Verwaltung zur Kenntnis ist u.a. Prophylaxe. Zuweilen wurde uns Rechtspflegern das Hin- und Herschicken der Antragsteller vorgeworfen....

  • Das bringt zwar nichts, weil eine Schreibhilfe dadurch nicht zur Beratungshilfe wird, ist aber auch nichts, was die Verwaltung interessieren würde.



    Das sehe ich genauso.

    Was soll denn bitte das Vorsprechen hier konkret bringen?
    ...
    Unliebsame Mandanten nicht selbst aufzuklären und an das Gericht zu verweisen ist nicht gerade elegant - insbesondere wenn der Besuch beim Amtsgericht kaum Ergebnisse bringen dürfte.



    Ich sehe dennoch keinen Grund sich aufzuregen. Dann nimm eben auf, dass der Mandant nicht selbst korresponieren kann und weise anschließend den Antrag zurück. Ist nichts ungewöhnliches und kommt immer wieder vor.

    Dass der Anwalt Dir den Mandanten schickt, damit Du Dir selbst ein Bild machen kannst, sehe ich auch nicht als Verwerflich an. Der Rechtsanwalt sieht eben inzwischen, dass er dafür wohl kein Geld sehen wird, weil Lebenshilfe :teufel:. Willst Du wirklich verlangen, dass er sich dann noch hinsetzt und auf Deine Zwischenverfügung schriftlich reagiert. Gutes Geld quasi dem schlechten hinterherwerfen.

    Nimms sportlich und gut is ...;)

  • Mir fehlt es hier an erdiger Sachverhaltsaufklärung, die man zur Abkühlung des Arbeitsklimas auch gut ohne Aufregung telefonisch erledigen könnte.
    Anhand des geschilderten Sachverhaltes ist unklar, ob Eigeninitiative nicht sonstwie im Rahmen der Fähigkeiten des Betroffenen ausgeübt wurde. Warum nicht korrespondiert werden kann ist auch offen.

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