Nachlassniederschrift?

  • Das ist bei überschuldeten Nachlässen, bei denen die Mindestgebühr erhoben wird, allerdings wohl eher die Ausnahme ?!;)

    P.S.: Wobei : gestern hatte ich so einen Fall, bei denen alle Kinder, Kindeskinder und Geschwister nebst Abkömmlingen ausgeschlagen hatten (Eltern waren vorverstorben und Großeltern offenkundig tot) und der Ehegatte sodann "überraschend" einen Alleinerbschein beantragte, da er ohnehin infolge Kreditvertrags selbst für die gemeinschaftlichen Verbindlichkeiten haftet.

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Das mag südlich des Weißwurstäquators :teufel: häufig vorkommen, in meinem Beritt erfolgen die Ausschlagungserklärungen zu - ich würde sagen - 98% wegen Überschuldung des Nachlasses (oder : ich habe keinen Bock, die Wohnung zu räumen etc.).

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • @ bishop::zustimm:

    das einer ausgeschlagen hat und ein anderer nen erbschein wollte hatte ich noch nie. aber bin ja noch ein paar jahre im geschäft - kann also noch kommen!
    einen klassiker hast du in deiner aufstellung (schulden/wohnung) aber noch vergessen: "ich will mich nicht um die beerdigung kümmern!"

  • Zitat von andie82

    einen klassiker hast du in deiner aufstellung (schulden/wohnung) aber noch vergessen: "ich will mich nicht um die beerdigung kümmern!"



    Tja - ein höflicher Hinweis auf das Bestattungsgesetz (Landesrecht HH, hier §§ 10 I S. 3 und S. 7, 22 IV BestG) bringt die Leute dann öfters in Rage... ??!

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • leider gibt es hier eine art spezies die meint sie müsse die bestattung in auftrag geben und zahlen sollen sie dann die (mit)erben. teilweise schlagen deshalb die miterben aus, da kein geld da ist aber die beerding 7000€ gekostet hat.
    die anderen (auftraggeber = alleinige erben) bekomme ich mit dem argument, dass sie ja auch als auftraggeber für die beerdigungskosten haften und dem oben erwähnten hinweis auf bestattungsgesetz (sieht in bayern ähnlich aus) aus dem büro!

  • Zitat von the bishop

    Das mag südlich des Weißwurstäquators :teufel: häufig vorkommen, in meinem Beritt erfolgen die Ausschlagungserklärungen zu - ich würde sagen - 98% wegen Überschuldung des Nachlasses (oder : ich habe keinen Bock, die Wohnung zu räumen etc.).



    So sieht es bei uns auch aus. Jede zweite Ausschlagung erfolgt mit der Begründung man sehe nicht ein, sich um die Wohnung kümmern zu müssen. :mad: Ne Ausschlagung zur Begünstigung anderer Erben hatte ich in 3 Jahren nur einmal. Da hatte der Notar jedoch nicht die zweite Erbordnung bedacht. Das war ein Aufschei, als dann noch alle Geschwister des Erblassers nebst Familien ausschlagen mussten.:teufel:

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

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