Löschung nach Abtretung

  • Hallo zusammen,

    ich hab mal wieder ein Problem und finde dazu leider nichts in den mir zugänglichen Quellen:

    (ist ein alltägliches Problem) Buchgrundschuld eingetragen, verzinslich ab Tag der Beurkundung.

    Abgetreten mit Zinsen seit Grundschuldeintragung im Grundbuch. Abtretung ist eingetragen.

    So und nun liegt die Löschungsbewilligung durch den Abtretungsgläubiger vor.

    Wie handhabt ihr das? Eigentlich müsste der ursprünliche Gläubiger doch bzgl. der Löschung der Zinsen von Zinsbeginn bis Abtretungszeitpunkt der Zinsen (hier GB-Eintragung der Grundschuld) noch zustimmen.

    Hab leider bisher noch nichts gefunden ob es da eine Entscheidung gibt.

  • KG JFG 18, 35 (Leitsatz):

    "Auch wenn bei einer Verkehrshypothek der Anspruch auf das Kapital und der Anspruch auf die Zinsen verschiedenen Gläubigern zusteht, ist die Hypothek einschließlich der Zinsen auf die Bewilligung des Kapitalgläubigers zu löschen; der Löschungsbewilligung des Zinsgläubigers bedarf es nicht."

    Für die Grundschuld gilt natürlich nichts anderes.

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