Pot. Straftäter als Vereinsvorstand

  • Hier liegt ein Antrag auf Neueintragung eines Vereins vor, zu welchem ich bereits im Vorfeld von der Kollegin des Nachbargerichtes gewarnt worden bin. Diese wiederum hat von der jetzigen Vorsitzenden eines Vereins, der sich im weitesten Sinne mit Schuldnerberatung befasst, die Information erhalten, dass ein ehemaliges Vorstandsmitglied, gegen den Anzeigen wegen Betruges gegenüber "Klienten" des Vereins vorliegen, hier einen eigenen Verein mit ähnlichen Zielen gegründet hat (Hauptzweck: Hilfe für Mitglieder). Es gab ein Verfahren beim LG zwischen altem Verein und betr. Vortandsmitglied, das nur mit einem Vergleich abgeschlossen wurde, so dass dieses ganz normal aus dem alten Verein austreten konnte. An der Satzung des neuen Vereins ist im Grunde nichts auszusetzen. Die sieben Gründungsmitglieder haben sich zwar für jede Vorstandswahl und Satzungsänderung insgesamt 70 Simmen gesichert, sodass sie nur darauf achten müssen, dass der Verein nicht mehr als 69 weitere Mitglieder bekommt, aber nach § 35 BGB ist das ja nicht unzulässig. Und von einem "Vereinsgründungsverbot" für Straftäter habe ich noch nie etwas gehört.

    Der Antragsteller drängelt massiv, so dass ein weiteres Hinauszögern der Eintragung nicht mehr möglich ist. Ich sehe keine Möglichkeit, den Verein nicht einzutragen. Sieht von Euch jemand eine?

    daphne

  • In jedem Verein ist es denkbar, dass Straftaten von Mitgliedern verübt werden. Selbst Verbrecher dürfen aber grundsätzlich Vereine gründen.
    Wenn dann müssten m. E. die Vereinsstrukturen - meinetwegen wegen eines strafbaren oder gar verfassungswidrigen Zwecks - zu monieren sein.
    Ich vermute es ist daher einzutragen, was ich aber auch für kein massives Problem halte, denn es ist ja generell nicht Sache der Judikative, Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr der Exekutive mitzuerledigen.

  • Der Antragsteller drängelt massiv, so dass ein weiteres Hinauszögern der Eintragung nicht mehr möglich ist. Ich sehe keine Möglichkeit, den Verein nicht einzutragen. Sieht von Euch jemand eine?

    Nein, ich würde eintragen.

    Jedes Mal, wenn man mir sagt, ich wäre nicht gesellschaftsfähig, werfe ich einen Blick auf die Gesellschaft und bin überaus erleichtert... :unschuldi

  • Sehe ich genauso. Wir hatten so einen ähnlichen Fred schon einmal. Es ist Sache des Vereins, wenn er meint sich solche Personen in den Vorstand zu holen. Das Registergericht spielt dabei keinen Moralapostel.
    Ansonsten wie HorstSergio.

  • mal ne kurze zwischenfrage zu dem thema: wär das evtl. eine sache, bei der man dem ordnungsamt oder sonstwie zuständigen behörde nen wink geben kann/soll/muss/darf, dass da was im busch ist?

  • Solche Sachen (auch Poker-Clubs u.a.) gehen bei mir immer über das zuständige Ordnungsamt.

    Der Chef von unserem Ordnungsamt ist mir sogar sehr dankbar dafür, da die Mitteilungen, die bei uns standardmäßig an die Stadt gehen, nur abgeheftet werden und nicht an das Ordnungsamt oder auch das Ausländeramt zur Kenntnisnahme gehen!

  • Das kann und sollte man sicherlich abgestellt auf den Einzelfall nach eigenem Ermessen machen. Ich kann im hier geschilderten Fall allerdings keine Anhaltspunkte für eine begründete Schlechterstellung gegenüber anderen Vereinen erkennen.

    Stark überzeichnet ist es hier doch einfach so, dass zwei Kollegen miteinander getratscht haben, weil ihnen ein anderer Verein bzw. ein Teil der Mitglieder nicht ganz koscher vorkam, ohne jedoch irgendwas Handfestes vorweisen zu können.
    Mit der Begründung könnte man ohne Probleme sogar staatstragende Kirchen, Fußballvereine oder Parteien gängeln. Dubiose Leute und Strukturen findet man dort schließlich auch ab und an.
    Aber vielleicht gibt der konkrete Fall ja auch mehr her.

  • Von der anderen Tratschtante hatte ich u. a. auch das Aktenzeichen der Kripo bekommen, unter welchem die Sache wegen der Tätigkeit im vorhergehenden Verein läuft. Dorthin geht eine Eitragungsnachricht, damit ist dann auch den moralischen Bedenken Genüge getan.

    Das Ziel des neuen Vereins besteht trotz der schön formulierten Satzung vermutlich darin, Leute, die in der Klemme sind, als neue Mitglieder zu gewinnen, ihnen einen Beitrittsbeitrag und monatliche Beiträge abzuknöpfen und damit Geld zu verdienen. Das neue Mitglied hat als einzige Möglichkeit den Austritt, da wegen der 70 Stimmen der 7 Gründungsmitglieder keine Mitwirkungsrechte bestehen. Das eingezahlte Geld wäre weg.
    Jemand, der vor Eintritt die Satzung genau liest, muss das merken und entscheiden, ob er eintritt.
    Wird dem neuen Mitglied vom Verein geholfen und es ist zufrieden, ist das ja dann auch in Ordnung.

    Viele Grüße
    von daphne

    P. S. Oder heißt das vielleicht "Klatschbase" ?

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