Wegegenossenschaft

  • Hallo,
    ich habe ein Grundbuch , in dem eine Wegegenossenschaft eingetragen ist. Laut §10Realverbandsgesetz ist die Anlegung eines Grundbuchs für Realverbandsanteile gar nicht zulässig. Die ehem. Kollegin hat dies aber auf Betreiben der Ruhrgas -als Leitungsberechtigte- einfach gemacht. Sie hat aber nicht mal Anteile oder ein sonstiges Gemeinschaftsverhältnis eingetragen.
    Nun verkauft einer der Wegegenossen- eine Erbengemeinschaft- 1/2 und zwei 1/4 Anteile.!!?? (wovon eigentlich?).
    Was tun? Grundbuch schließen?

  • Das mit § 10 Realverbandsgesetz bedeutet nur, dass die einzelnen Anteile nicht ins Grundbuch eingetragen werden dürfen. Das ist früher häufig passiert und sieht dann so aus, dass im Bestandsverzeichnis bei einem Grundstück neben der Wirtschaftsart und Lage eingetragen ist, dass z. B. eine Reiheberechtigung besteht (hier meistens der verwendete Begriff, kann aber auch mal anders heissen).
    Das bedeutet dann, dass der Eigentümer Mitglied in so einem Realverband ist. Heutzutage werden diese Eintragungen im Bestandsverzeichnis gelöscht, sofern denn keine Belastung vorliegt.
    Der Realverband selbst ist aber rechtsfähig und kann Grundstückseigentümer sein!!!
    Haben wir hier in Südniedersachsen ab und zu.
    Die "Register" bzgl. dieser Verbände/Genossenschaften werden bei den Landkreisen geführt. Dort erhält man auch eine Vertretungsbescheinigung, die nachweist, wer die Genossenschaft vertreten kann.

    Wenn nun ein Mitglied dieser Genossenschaft einen Anteil an der Genossenschaft verkauft geht uns das in Grundbuchsachen nichts an. Das müssen die der Genossenschaft melden.

  • Was genau ist denn eingetragen?
    Hast du im BV ein Grundstück oder die früher üblichen "Anteile an Bestand Nr. ..."?
    Und wie lautet denn deine Eintragung in Abt. I?

    Ein Realverband kann Eigentümer eines Grundstücks sein. Das hat mit § 10 RealverbG nichts zu tun. Nach § 10 RealverbG ist die Buchung der einzelnen Anteile am Realverband auf den Grundbüchern der Mitglieder (s. o.) nicht mehr möglich.

    edit: Henriette war schneller!

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

  • Es sind im BV 2 Flurstücke eingetragen, Wege.
    In Abt I stehen A, B, und C (diese al sErbengemeinschaft) drin. Ohne jegliche Anteile.

  • Es sind im BV 2 Flurstücke eingetragen, Wege.
    In Abt I stehen A, B, und C (diese al sErbengemeinschaft) drin. Ohne jegliche Anteile.


    Muss denn nicht aus der GB-Eintragung irgendwie ersichtlich sein, dass es sich um einen Realverband handelt?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Also ist A ein Eigentümer, B ein Eigentümer und C die Erbengemeinschaft oder wie jetzt? Demnach müsste dann ja A oder B die Wegegenossenschaft sein. Oder wie sieht die Eintragung aus?
    Oder sind A, B und C zusammen als Wegegenossenschaft eingetragen??? (so wie bei BGB Gesellschaft?)
    Bin etwas verwirrt.

  • Zur nochmaligen Erklärung . es stehen drin:

    1a) A
    1b) B
    1c-e) Erbengemeinschaft

    weiter nix.

    Ich kann also nicht die Erbengemeinschaft drinstehen lassen. Die verkauft ja nun.
    Oder ich muß alle Namen rauslöschen und nur eine "Wegegenossenschaft " ohne Namen eintragen !!???
    Das was im Grundbuch steht ist mit Sicherheit falsch.

  • Ergibt sich aus deiner Grundakte, dass es sich um eine Wegegenossenschaft (Realverband) handelt, oder vermutest du das nur wegen der Wegegrundstücke?

    Ich würde Kontakt mit der Aufsichtsbehörde aufzunehmen versuchen (das ist bei uns der Landkreis) und erstmal versuchen, etwas über den angeblichen Realverband herauszubekommen.

    Hat deine Kollegin ein ganz normales Grundbuchanlegungsverfahren durchgeführt? Und wann war das? Wie ist sie darauf gekommen, gerade diese Eigentümer und ohne Beteiligungsverhältnis einzutragen?

    Die meisten Probleme lösen sich von selbst - man darf sie nur nicht dabei stören.

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