Rangvorbehalt < Grundschuld

  • Hallo zusammen,

    bei einer Vormerkung (II/1) ist ein Rangvorbehalt für noch einzutragenden Grundpfandrecht bis max. 100.000 € eingetragen.
    Nun soll eine Grundschuld (III/1) über 180.000 € eingetragen werden und zwar " unter Ausnutzung des bei der Vormerkung vermerkten Vorrangsvorbehaltes".
    Demnach Vorrang III/1 vor II/1 nur in Höhe von 100.000 €. Ein weitergehender Rücktritt ist wohl nicht gewollt.

    Wie erfolgt lautet denn hierzu die Grundbucheintragung? :gruebel:

    bei III/1: "unter Ausnutzung des Rangvorbehalts in Höhe von 100.000 € im Range vor II/1" ????
    bei II/1: Dem Recht III/1 ist unter Ausnutzung des Rangvorhaltes in Höhe von 100.000 € der Vorrang eingeräumt" ????

    Oder liege ich hier völlig falsch?

  • Das Thema hatten wir schon. -&gt; Die beantragte Eintragung ist unzulässig, weil ein Recht nicht ursprünglich für verschiedene Teilbeträge des Rechts unterschiedlichen Rang haben kann (OLG Zweibrücken Rpfleger 1985, 54). Es müssen vielmehr zwei selbständige Rechte über 1 Mio. € und über 2 Mio. € zur Eintragung bewilligt werden.

  • Ich meine, dass eine Grundschuld immer einen einheitlichen Rang haben muss.

    Vgl. auch Schöner/Stöber, 13. Auflage, Rdn. 2581a

  • Ups, da war ich ja völig auf dem Holzweg. Wie gut, dass es das Forum gibt!!!

    Ich danke euch!!!

    (Die Suchfunktion hat mir unter dem Stichwort "Rangvorhalt" nichts angezeigt. Warum ist die Abfrage jetzt überhaupt so umständlich geworden: Name, Kennwort, Rechenaufgabe, Buchstaben nachtippen usw. ...?)

  • (Die Suchfunktion hat mir unter dem Stichwort "Rangvorhalt" nichts angezeigt. Warum ist die Abfrage jetzt überhaupt so umständlich geworden: Name, Kennwort, Rechenaufgabe, Buchstaben nachtippen usw. ...?)



    Unter dem Suchbegriff "Rangvorbehalt" ist das Thema zu finden. ;)

    Die Eingabe der Buchstaben etc. ist m. E. nur erforderlich, wenn du nicht angemeldet bist. Nach Anmeldung braucht man nur den Suchbegriff einzugeben und ggf. zu filtern.


  • (Die Suchfunktion hat mir unter dem Stichwort "Rangvorhalt" nichts angezeigt. Warum ist die Abfrage jetzt überhaupt so umständlich geworden: Name, Kennwort, Rechenaufgabe, Buchstaben nachtippen usw. ...?)


    Also bei mir sieht alles wie immer aus.
    Habe jetzt aber auch nicht nachgesehen, was passiert, wenn ich nicht angemeldet bin.
    Ich habe alles so eingestellt, dass ich immer sofort angemeldet bin, wenn ich auf die Seite gehe.
    Vielleicht fehlten in deinem Suchbegriff ja auch zwei Buchstaben („Rangvorbehalt“) ;)

  • (Die Suchfunktion hat mir unter dem Stichwort "Rangvorhalt" nichts angezeigt. Warum ist die Abfrage jetzt überhaupt so umständlich geworden: Name, Kennwort, Rechenaufgabe, Buchstaben nachtippen usw. ...?)



    Unter dem Suchbegriff "Rangvorbehalt" ist das Thema zu finden. ;)

    Die Eingabe der Buchstaben etc. ist m. E. nur erforderlich, wenn du nicht angemeldet bist. Nach Anmeldung braucht man nur den Suchbegriff einzugeben und ggf. zu filtern.



    Mann, da warst du wohl ein paar Sekunden schneller :D


  • (Die Suchfunktion hat mir unter dem Stichwort "Rangvorhalt" nichts angezeigt. Warum ist die Abfrage jetzt überhaupt so umständlich geworden: Name, Kennwort, Rechenaufgabe, Buchstaben nachtippen usw. ...?)


    Also bei mir sieht alles wie immer aus.
    Habe jetzt aber auch nicht nachgesehen, was passiert, wenn ich nicht angemeldet bin.
    Ich habe alles so eingestellt, dass ich immer sofort angemeldet bin, wenn ich auf die Seite gehe.
    Vielleicht fehlten in deinem Suchbegriff ja auch zwei Buchstaben („Rangvorbehalt“) ;)




    Vielleicht - vielleicht auch nicht . (Oder Fehler bei der Rechenaufgabe :eek:)
    Künftig werde ich mich erst anmelden und dann suchen.

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