Bearbeitungszeit Finanzamt verkürzen

  • Und gleich noch eine Frage von mir:

    Unser Schrank ist langsam voll mit Fällen auf Wiedervorlage mit UB. Die Verträge sind von März und früher. Und das, weil das Finanzamt schon allein mindestens 3 Monate braucht, um den Grunderwerbssteuerbescheid zu erstellen und zu verschicken.

    Meint ihr, es bringt was, Zwischenverfügung an die Beteiligten zu erlassen und Nachricht ans FA zu geben? Sie die dann schadensersatzpflichtig, wenn wir wegen fehlender UB zurückweisen, wenn der Bescheid noch nicht draußen war?

    Es ärgert mich halt, wenn eigentlich vollzugsreife Anträge nur wegen der UB noch im Schrank liegen.:mad:

  • Hm, was willst du damit bezwecken? Dass das Ablagefach leerer wird? Gut, das schaffst du damit auch. Die Fälle kommen aber wieder, spätestens wenn die UB da ist. Mit einem Telefonat beim Notar erreichst du m.M. nach mehr. Die sollen eben die Fälle dann vorlegen, wenn die Unterlagen vollzählig sind. Nachdem es sich hier ja meistens um Auflassungen handelt, will sagen, die Kohle ist schon beim Verkäufer, ist es meistens auch nicht so eilig mit dem Vollzug.
    Also, nicht ärgern, das machen die Kollegen beim Finanzamt schon.

  • Bei unseren Notaren ist es leider üblich, die Unterlagen wie sie kommen einzureichen. Mit Vorlage erst bei Vollständigkeit ist da nichts. Klar, so sparen sie sich Arbeit.

    Und ja, es dient einzig dem Zweck, die Fälle erledigt zu kriegen, denn erfahrungsgemäß zieht das gegen Ende des Jahres wieder mächtig an und wenn dann auch noch die fehlenden UBs kommen... Gute Nacht.

  • Bei unseren Notaren ist es leider üblich, die Unterlagen wie sie kommen einzureichen. Mit Vorlage erst bei Vollständigkeit ist da nichts. Klar, so sparen die sich Arbeit.

    Und ja, es dient einzig dem Zweck, die Fälle erledigt zu kriegen, denn erfahrungsgemäß zieht das gegen Ende des Jahres wieder mächtig an und wenn dann auch noch die fehlenden UBs kommen... Gute Nacht.



    Wenn du schon ne Zwischenverfügung erlassen willst, dann aber mit kurzen Fristen. Mal sehen wie es dann läuft.

  • Ich verstehe das Problem nicht so ganz.

    Wenn nur die UB fehlt, kann man den Rest doch schon prüfen und mach nen Entwurf in SolumStar. Kommt die UB, wird die kurz noch geprüft und dann wird der Entwurf freigegeben und die Vfg. unterschrieben.

    Mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise hätte man doch viel mehr Arbeit.

    Außerdem muss es ja nicht immer am FA liegen. Denkbar ist doch auch, dass die Erwerber die Steuer erst spät zahlen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Glaub mir, es liegt am Finanzamt. Wir haben nachgefragt.

    Die Idee mit dem schonmal Prüfen (machen wir sowieso, wir müssen ja wissen, was fehlt), Erstellen und Sperren der Texte (wir benutzen hier das Programm Folia mit zentraler Anbindung an Stuttgart) ist mir auch schon gekommen, nur neige ich dazu, die Fälle dann doch vorm Unterschreiben nochmal zu kontrollieren, womit ich mir dann doppelte Arbeit machen würde.

    Wir stellen halt immer wieder fest, dass sich die Leute nicht mehr um die Auflassung kümmern, weil sie nach Kaufpreiszahlung und Übergabe gar nicht annehmen, dass sie noch gar nicht Eigentümer sind. :)


  • nur neige ich dazu, die Fälle dann doch vorm Unterschreiben nochmal zu kontrollieren, womit ich mir dann doppelte Arbeit machen würde.


    Nun ja, wenn Du Dir selbst nicht traust, wirst Du wohl oder übel mit diesen Unannehmlichkeiten leben müssen.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • :D Das lassen wir dann doch lieber. Nachher zahlen die nicht...

    Das Problem mit dem nicht trauen liegt teilweise auch darin begründet, dass auch andere Mitarbeiter Texte sperren und entsperren können. Ich wüsste zwar nicht, dass mir jemand was böses will...

    Einer unserer Notare ist da entspannter: Wo soll ich unterschreiben?

  • Unser Finanzamt ist bearbeitungsmäßig auch erst bei Januar. Mir würde aber im Traum nicht einfallen, beim Grundbuchamt EU-Antrag ohne UB zu stellen.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Unser Finanzamt ist bearbeitungsmäßig auch erst bei Januar. Mir würde aber im Traum nicht einfallen, beim Grundbuchamt EU-Antrag ohne UB zu stellen.


    Das kann sicher mal versehentlich passieren. Aber regelmäßig und mit Absicht finde ich schon dreist.

    Übrigens erstelle ich immer schon die Verfügung und ordne die Nachrichten zu, wenn ich eine Zwischenverfügung mache und ich nicht damit rechne, dass die Eintragungen noch abgeändert werden müssen. Sonst mache ich ja in mindestens 30 % der Akten die Arbeit doppelt.

    Life is short... eat dessert first!

  • Bei unseren Notaren ist es leider üblich, die Unterlagen wie sie kommen einzureichen. Mit Vorlage erst bei Vollständigkeit ist da nichts.



    Es wird vertreten, dass es ein Zurückweisungsgrund ist, wenn Anträge bewusst unvollständig eingereicht werden. Da mir dies aber auch zu mühselig ist, ich aber Akten gerne nur einmal prüfe, schaue ich mir Anträge, in denen schon darauf hingewiesen wird, dass dieses oder jenes in Kürze noch nachgereicht werde, nicht an. Die werden angemessen lange verfristet und erst geprüft, wenn der Antragsteller mitteilt, er habe jetzt alles zusammen.
    In Deinem Fall würde ich auch so verfahren, wenn der Antragsteller nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass er die UB nachreichen möchte, ich aber aus ständiger Praxis vermuten kann, dass die UB auch ohne Zwischenverfügung noch kommt.

  • Das ist in Nordbaden leider die gängige Praxis, die Hessener und Rhein-Pfälzer Notare sind da besser erzogen :)

    Ich muss außerdem scheinbar noch ergänzen, dass die Akten nicht von mir, sondern von meinem Ratschreiber vorgeprüft werden. Ich kriege sie erst zu sehen, wenn sie vollständig sind, oder Zwischenverfügung ergehen muss. Einer der Vorteile bei den Kommunalen Grundbuchämtern sind die Service-Einheiten, die das ganze vorbereiten :cool:

  • Bei unseren Notaren ist es leider üblich, die Unterlagen wie sie kommen einzureichen. Mit Vorlage erst bei Vollständigkeit ist da nichts.



    Es wird vertreten, dass es ein Zurückweisungsgrund ist, wenn Anträge bewusst unvollständig eingereicht werden.



    s. Schöner/Stöber RdNr. 436. Mit dem Hinweis auf die Möglichkeit der Zurückweisung haben wir "unsere" Notare inzwischen recht gut erzogen.

    Ein Kollege aus dem Odenwald schickt solche Eingänge unbearbeitet an den Notar zurück mit dem Zusatz "wir sind nicht die Urkundenverwahrstelle der Notare, bei nochmaliger bewußt unvollständiger Einreichung erfolgt sofortige Zurückweisung". :teufel:

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