Luxemburgische S.A.

  • Ich habe ale Erwerberin eine S.A. nach luxemburgischen Recht.
    Der Notar reicht als Nachweis der Vertretungsberechtigung eine Bescheinigung eines luxemburgischen Notars nebst Apostille ein. Vertrag datiert aus Dezember 2007, Bescheinigung ist aus November 2006.
    Ich frage mich, ob die Bescheinigung noch ausreichend ist oder ob eine aktuelle vorgelegt werden müsste.

  • Würde mir keinesfalls reichen. Wie hier schon häufiger zu Sprache kam, werden bei "ausländischen" Vertretungsnachweisen die gleichen zeitlichen Maßstäbe angelegt wie bei "inländischen".

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Danke für die raschen Antworten!
    Meine Meinung war schon auch, dass die Bescheinigung nicht ausreicht. Wollte mich aber mit Antworten von ein paar " Alten Hasen" restlos versichern.

  • Das mit den "alten Hasen" finde ich ja eine Frechheit!
    :schmoll:

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Danke für die raschen Antworten!
    Meine Meinung war schon auch, dass die Bescheinigung nicht ausreicht. Wollte mich aber mit Antworten von ein paar " Alten Hasen" restlos versichern.



    An meinem Benutzerbild kannst du doch sehen, daß "Hase" die falsche Bezeichnung ist (die Ohren sind deutlich kleiner). :D

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!