Hallo!
Ich habe folgendes Problem, zu dem ich gerne mal Eure Meinungen hören würde:
Es ist eingegangen
zuerst von Notar A)
Antrag auf Änderung der Teilungserklärung - nicht vollzugsreif (betrifft Blätter 01-05)
Antrag auf Eigentumschreibung + Löschung AV - vollzugsreif (betrifft Blatt 04)
danach von Notar B) Eintragung auf Eintragung einer Grundschuld + Antrag auf Eintragung einer AV - vollzugsreif (betrifft Blatt 02)
Unter meinen unmittelbaren Kollegen gibt es unterschiedliche Meinungen:
Meinung A)
Das Bestandsverhältnis hat kein Rangverhältnis, daher sind die anderen Anträge zu vollziehen und die Zwischenverfügung an Notar A dahingehend zu ergänzen, dass die Vorlage der Gläubiger/Berechtigten benötigt wird.
Meinung B)
Hinsichtlich der Änderung der Teilungserklärung gibt es sehr wohl so etwas wie ein Rangverhältnis. Die Gläubiger haben die Belastung des Belastungsgegenstandes vor Änderung der Teilungserklärung bewilligt. Eine Eintragung ist daher solange zurückzustellen, bis Zwischenverfügung diesbezüglich erledigt ist.
Ich tendiere zur Meinung A), da ich mich der Meinung anschließe, dass Eintragungen im Bestandsverzeichnis kein Rangverhältnis haben. Es gäbe ja zudem auch kein Rechtszustand den ich durch Vormerkung sichern könnte (welchen auch? ) Außerdem könnte ein Verfahrenbeteiligten die Finanzierung von einem anderen Miteigentümer durch Verweigerung der Zustimmung auf unbestimmte Zeit verhinden.
ABER: ich bin doch etwas unsicher. Notar B hat mich um Eintragung ersucht. Würdet Ihr dem Nachkommen? Welcher Meinung schließt Ihr Euch an, oder habt ihr gar eine ganz Andere hierzu? Die Meisten meiner Kollegen tendieren dagegen zur Meinung B)
Hätte ich überhaupt einen Grund, die Eintragung der Grundschuld zu verweigern?
Danke und Grüße!