Zitataber einfach ist das wohl nicht, wenn man sich seitens des Vereins immer wieder auf die Vorab-Prüfung und erfolgte Eintragung berufen kann.
Das kann ein Verein nicht. Die Vorabprüfung kann man ja gern versuchen, aber wie bereits geschrieben: so etwas bringt im Normalfall nichts. Außer den Angaben des Vereins, die er übrigens auch bei einer Nachfrage gegenüber der IHK machen kann, hat man bei einem neuen Verein keine aufgreifbaren Punkte, schon weil er seine Tätigkeit meistens noch nicht aufgenommen haben wird. Und ein "böswilliger" Verein wird ganz einfach etwas Unverfängliches antworten. Anhaltspunkte ergeben sich ggf. erst nach Aufnahme der Tätigkeit und dann ist das Ganze eher leicht.