Wirtschaftlich oder nicht?

  • Zitat

    aber einfach ist das wohl nicht, wenn man sich seitens des Vereins immer wieder auf die Vorab-Prüfung und erfolgte Eintragung berufen kann.

    Das kann ein Verein nicht. Die Vorabprüfung kann man ja gern versuchen, aber wie bereits geschrieben: so etwas bringt im Normalfall nichts. Außer den Angaben des Vereins, die er übrigens auch bei einer Nachfrage gegenüber der IHK machen kann, hat man bei einem neuen Verein keine aufgreifbaren Punkte, schon weil er seine Tätigkeit meistens noch nicht aufgenommen haben wird. Und ein "böswilliger" Verein wird ganz einfach etwas Unverfängliches antworten. Anhaltspunkte ergeben sich ggf. erst nach Aufnahme der Tätigkeit und dann ist das Ganze eher leicht.

  • @ § 21 BGB:

    Vorab-Prüfung ist falsch ausgedrückt von mir. Ich meinte die Prüfung direkt vor der Eintragung.

    Wenn man durch die spätere Tätigkeit herausbekommt, dass das Gericht "gelinkt" wurde, mag es recht einfach sein, aber das Gericht prüft ja nicht ständig die Aktivitäten. Man muss doch erst einmal erfahren, dass dort etwas nicht koscher läuft. Ich weiß nicht, wie es bei Dir war, aber letztlich braucht man doch irgendwie einen Informanten - oder wie hast Du das jeweils herausbekommen? Ich habe so etwas nie zu händeln brauchen, deshalb fehlt mir da leicht die Peilung.

  • Da gibt es verschiedene Möglichkeiten wie Hinweise aus der Bevölkerung oder der Ordnungsbehörde. Letztere hatte das Registergericht in zwei Fällen informiert, einem Barbetrieb und einem Pärchenclub.

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