Grundbuchratsschreiber und Beglaubigungen

  • So, hier hänge ich mich jetzt mal dran!!!

    Kann man irgendwo herausfinden, wer Ratschreiber sein kann bzw. ist??? Kann das evtl. auch ein Bürgermeister sein? :confused::confused:



    Bürgermeister als Ratschreiber gibt es fast nur im württembergischen Rechtsgebiet, glaube dass sogar der Stuttgarter OB Ratschreiber ist.

    Im badischen gibt es übrigens zahlreiche Diplom-Rechtspfleger, die Ratschreiber sind und Stadtjustizinspektoren bis Stadtjustizoberamtsräte sind. Meist sind nämlich die Beförderungszeiträume bei den Kommunen beim kommunalen Grundbuchamt um ein Vielfaches kürzer als in der Justiz, daher sind einige in das lukrativere Ratschreiberamt gegangen.

  • Ich denke man kann verlangen, dass die Beglaubigung unter Beifügung der Amtsbezeichnung "Ratschreiber" erfolgt. Ob der Unterzeichner hingegen tatsächlich der Ratschreiber ist, muss dagegen nicht geprüft werden, da ja das Siegel der Gemeinde verwendet wird.

  • Übrigens dürfen gemäß § 32 Abs. 3 LFGG (Gesetzesänderung!!) nur noch Ratschreiber mit der Befähigung zum gehobenen oder höheren Verwaltungs- oder Justizdienst beurkunden und Erklärungen entwerfen. (Höherer Dienst, weil eben im württ. Rechtsgebiet auch Bürgermeister Ratschreiber sein können.)

    Ursprünglich musste der Ratschreiber nämlich die Befähigung zum gehobenen Verwaltungs- oder Justizdienst haben. Im Rahmen der großen bad.-württ. Verwaltungsreform wurde der Standard auf mindestens die Befähigung zum mittleren Verwaltungs- oder Justizdienst herabgestuft, gleichzeitig wurden diesen Ratschreibern die Befugnis zur Beurkundung und zum Entwurf von Erklärungen entzogen.
    Unterschriftsbeglaubigungen dürfen jedoch beide Gruppen vornehmen.

    Aber ab 2018 wird ja dann im Rahmen der Notariats- und Grundbuchreform alles anders, unterschiedliche Rechtsgebiete gibt's dann nicht mehr und Baden-Württemberg ist dann auch diesem Gebiet einig Bundesland.

  • Ich denke man kann verlangen, dass die Beglaubigung unter Beifügung der Amtsbezeichnung "Ratschreiber" erfolgt. Ob der Unterzeichner hingegen tatsächlich der Ratschreiber ist, muss dagegen nicht geprüft werden, da ja das Siegel der Gemeinde verwendet wird.


    :zustimm: Die Beglaubigung sollte enthalten Grundbuchamt XY oder Grundbucheinsichtsstelle XY und Ratschreiber und nicht Stadt/Gemeinde XY Stadtinspektor oder Ä.

  • Ich denke man kann verlangen, dass die Beglaubigung unter Beifügung der Amtsbezeichnung "Ratschreiber" erfolgt. Ob der Unterzeichner hingegen tatsächlich der Ratschreiber ist, muss dagegen nicht geprüft werden, da ja das Siegel der Gemeinde verwendet wird.


    :zustimm: Die Beglaubigung sollte enthalten Grundbuchamt XY oder Grundbucheinsichtsstelle XY und Ratschreiber und nicht Stadt/Gemeinde XY Stadtinspektor oder Ä.



    Das war auch das, was kannte. Hatte schon irgendwann mal eine Beglaubigung eines Ratschreibers, aber dort ging es eindeutig daraus hervor, dass es ein Ratschreiber war, der beglaubigt hat und dementsprechend war das für mich kein Problem...

    Aber danke für eure Hilfe!!! :daumenrau

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