Ich habe ein Problem - und zwar steht der einzige Kommanditist unter Betreuung.
Bedeutet das nun, dass ein Zwangsgeldverfahren gegen ihn nicht durchgeführt werden kann???
Zwangsgeld gegen Kommanidtisten unter Betreuung??
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william lucas -
30. Juni 2008 um 08:57
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Wie ist denn der Aufgabenbereich des Betreuers? Kann er Dir helfen oder auf den Kommandisten einwirken? Weiß der Betreuer überhaupt von Deinem Problem?
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Bedeutet das nun, dass ein Zwangsgeldverfahren gegen ihn nicht durchgeführt werden kann???
Nö, kann durchgeführt werden, ist aber im Zweifel sinnlos.
Auf jeden Fall Vormundschaftsgericht in Kenntnis setzen und versuchen mit d. Betreuer (sofern Aufgabenkreis) die Sache zu klären. -
Wie ist denn der Aufgabenbereich des Betreuers? ...
M. E. sollte man zunächst versuchen, diese Fragen zu klären.
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also der Aufgabenkreis lautet Vermögenssorge und Vertretung vor Behörden und (Gesundheitsfürsorge)
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siehe #3
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Bei Vermögenssorge: Betreuer anschreiben und mit diesem klären. Das ZwGeldverfahren wird dann (wohl) nicht nötig sein.
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