Anhörung bei Erteilung 2. vollstreckb. Ausf.

  • Hallo liebe Kollegen,

    da es in letzter Zeit bei mir häufiger vorkommt,
    möchte ich ganz gern Meinungen einholen:

    Ein Notar stellt Antrag auf Bew. der Erteilung einer 2. vollstreckb. Ausfertigung. Ich höre zunächst den Antragsgegner an.
    (und nun kommt das wiederkehrende Phänomen:)
    Der Antragsgegner nimmt Stellung, indem er der Erteilung einer 2. vollstreckb. Ausf. lediglich widerspricht, entweder ohne Begründung oder mit formaljuristisch unerheblichen Begründungen.

    In der Regel habe ich dann die Erteilung bewilligt und in den Gründen darauf hingewiesen, dass die Einwendungen des Antragsgegners keine formell-rechtliche Relevanz besitzen.

    Handhabt ihr das möglw. anders?:gruebel:

    Spezialfall:
    Der Antragsgegner lehnt einfach nur die Erteilung ab und kündigte an, sich juristisch beraten lassen zu wollen.
    Wie würdet ihr in diesem Fall vorgehen.:gruebel:

  • Hatte ich bislang nur einmal, dass sich einer gerührt hat, habe aber trotzdem erteilt (Gründe: s.o.), kam auch nie wieder etwas...

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