Guten Morgen,
ich habe einen Verein, der zwar gegründet, aber noch nicht eingetragen ist. Im Wege ist eine noch unerledigte Zwischenverfügung.
Jetzt teilt der Verein durch einfaches Schreiben mit, dass der Sitz (in einen anderen Gerichtsbezirk) verlegt werden soll.
Was nun? Prüfe ich die Voraussetzungen für die Sitzverlegung? Der Verein ist aber noch nicht einmal eintragungsreif.
Sitzverlegung noch nicht eingetragener Verein
-
-
Ich würde ein Schreiben an den Verein schicken mit der Anfrage, "ob das Eintragungsverfahren hier nicht mehr weiter betrieben werden soll und eine entsprechende Anmeldung nunmehr an das neue Sitzgericht ergeht.
Falls das Eintragungsverfahren hier weiterbetrieben werden soll, wird zunächst um Einreichung einer entsprechenden Anmeldung der Satzungsänderung sowie des Original-Beschlusses gebeten."
Ich hatte den Fall bisher 2x. Beide Male war ich wohl zu streng mit den Vereinen, deshalb wurde die SV beschlossen. Nach meinem obigen Schreiben wurde mir dann mitgeteilt, dass die Anmeldung des Vereins zwischenzeitlich beim neuen Sitzgericht eingereicht wurde. Die hiesige Anmeldung wurde dann zurückgenommen. -
Die Satzungsänderung wird mit der Beschlussfassung wirksam, da § 71 BGB beim Vorverein noch nicht gilt. Ich würde deshalb den Beschluss der Mitgliederversammlung des Vorvereins über den neuen Sitz anfordern und nach dessen Eingang den Vorgang (AR-Austrag) an das neu zuständige Vereinsregister geben.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!