Psychologische Schulung u. sonstige Maßnahmen bei Krisenfällen gem. § 765a ZPO?

  • Bei der morgendlichen Lektüre bin ich mal wieder auf einen der in letzter Zeit nicht ganz seltenen Artikel zum Thema Zwangsräumung gestossen: http://www.sueddeutsche.de/,immm2/muenchen/artikel/167/79088/
    Im hiesigen Fall scheint der Rechtspfleger ja nicht involviert gewesen zu sein, aber es kommt ja doch ab und zu vor, dass Härten für Leben und Gesundheit zum Gegenstand der Antragstellung gemacht werden.
    Werden in diesem Zusammenhang in anderen Bundesländern als NRW spezifische Schulung zur Krisenprävention angeboten?
    Und welche anderen Maßnahmen trefft ihr im Geschäftsablauf, um unnötige Risiken zu vermeiden?
    Bei Antragstellung auf der RASt schicken die Kollegen hier die Kundschaft im Anschluss direkt zu mir - so kann ich einen persönlichen Eindruck gewinnen und über den Verlauf des Verfahrens aufklären. Ausserdem halte ich fast immer Rücksprache mit den Gerichtsvollziehern, die die Schuldner auch persönlichen kennen - als Vollstreckungsrechtspfleger kennt man die Schuldner ja oft auch nur aus der Akte.

  • ja nee, is klar, aber das trifft nicht meine Frage:
    Das geht eher in die Richtung, ob und wie z. B. speziell für solche Fälle geschult wird bzw. ob irgendeine psychologische Begleitung angeboten wird, wenn solche Fälle passieren. Genauso gut könnte die Kundschaft sich ja auch beim Vollstreckungsgericht aufs Fensterbrett stellen.

  • Hallo? Schulungen kosten Geld. Und für den Notfall hilft das Gespräch mit den Kollegen. Und den Suizidkandidaten androhen, die Sache an das Vormundschaftsgericht abzugeben. :cool:

  • Zitat von HorstSergio

    Genauso gut könnte die Kundschaft sich ja auch beim Vollstreckungsgericht aufs Fensterbrett stellen.



    Kai : Was machst du, wenn dein Räumungsschuldner sich nun auf dein Fensterbrett stellt ?

    Ich meine : das sind gute 1,20 m... Da kann man sich schon mal böse einen Fuß verknacksen... :teufel:

    the bishop :kardinal:

    NOBODY expects the spanish inquisition !

  • Zitat von the bishop


    Kai : Was machst du, wenn dein Räumungsschuldner sich nun auf dein Fensterbrett stellt ?



    Das wäre wohl wenig überzeugend :teufel:

    Ich meine, es gibt im zentralen Fortbildungsangebot Hamburgs Kurse für Konfliktbewältigung etc. Für Extremsituationen wirds aber keine Schulungen geben.

  • Ich hätte eventuell die Möglichkeit, diesbezüglich nichtkommerzielle Kontakte zu vermitteln, so daß bei entsprechendem Interesse in einem Bezirk u.U. eine Veranstaltung hierzu organisiert werden könnte.

    Hintergrund: Es gibt etliche Vikare/Vikarinnen und Pfarrer/innen mit einschlägigen Zusatzausbildungen für Krisen- und Notfallseelsorge. Ich persönlich kenne zwei. Um es mal so zu sagen: nach dem, was ich von den beiden über die Stellensituation für Berufsanfänger weiß, dürfte dort sicherlich ein Interesse vorhanden sein, sich weitere Referenzen für eine Tätigkeit außerhalb der Kirche zu schaffen (da man nach der Tätigkeit als Pfarrer z.A. nicht automatisch übernommen wird, sondern sich in einer Kirchengemeinde bewerben muß).

    Bei Interesse kann ich da gerne nachfragen, ob einer von den beiden sowas durchführen wollen würde oder einen Kollegen benennen kann.

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