Verpflichtung Ersatzbetreuer

  • manoo: Die vollumfängliche belehrung ist löblich, dürfte aber den einen oder anderen Betreuer, welcher nur wenige Aufgabenkreise innehat, überfordern. Ich versuche im Verpflichtungstermin immer "abzuklopfen", ob neben den angeordneten Aufgabenkreisen weitere in Betracht kommen. Ist dies der Fall, verpflichte ich darüber gleich mit und erspare mir und dem Betreuer einen weiteren Termin, wenn der Aufgabenkreis dann hinzukommt.



    jep, genau so meinte ich das auch. natürlich werde ich jemanden, der nur einen aufgabenkreis hat, nicht vollumfänglich belehren...

    die akte, die ich vorliegen habe, sieht im übrigen nicht so aus, als hätte sich das ersuchende gericht irgendwie damit auseinandergesetzt, sondern eher so, daß der sachbearbeiter froh war, einen grund zu finden, sie vom tisch zu kriegen. aber mit sicherheit kann ich das natürlich nicht sagen.
    ich bin auch immer froh über umfangreiche verpflichtungsprotokolle, aus denen sich gerne auch mal was selbst formuliertes ergibt und nicht nur der textbausteinsermon.

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