Rechnungslegung nicht erstellt

  • Hallo liebe Kollegen,
    hab mal wieder ein Problem und weiß nicht so recht weiter.
    Im vergangenen Jahr wurde ein Berufsbetreuer in sämtlichen Verfahren aus seinem Amt entlassen. Grund dafür war ein Strafbefehl aufgrund Verschleuderung/Veruntreuung von Mündelgeld. Die EV wurde von ihm ebenfalls abgegeben. Der Ex-Betreuer reagiert überhaupt nicht mehr auf Schreiben vom Amtsgericht und kommt seiner Pflicht zur Rechnungslegung bei Betreuerwechsel nicht nach. Zwischenzeitlich liegen mir einige Rechnungslegungen der neuen Betreuer vor. Eine richtige Kontrolle ist mir jedoch nur möglich, wenn die vorherige Rechnungslegung geprüft wurde. Was würdet ihr nun tun?

  • Unabhängig von den theoretischen gesetzlichen Möglichkeiten, einen vormaligen Betreuer zu einer ordnungsgemäßen Rechnungslegung zu zwingen, wird im praktischen Ergebnis wohl nichts übrig bleiben, als die Dinge so zu belassen wie sie sind. Die neu bestellten Betreuer können nur vom Vermögensstatus bei der Übernahme ihres Amtes ausgehen und ihre eigene Rechnungslegung auf diesen Übernahmestatus abstellen. Insofern ist die Abrechnung der neuen Betreuer auch überprüfbar, denn sie legen nur Rechenschaft über ihre eigene Tätigkeit und nicht über diejenige ihres Amtsvorgängers.

  • @juris2112
    Das ist mir völlig klar. Werde also einen Vermerk in die Akte machen und dem neuen Betreuer vertrauen müssen, auf welcher Grundlage er die RL erstellt hat.

  • Ich würde es genauso machen (vor allem mit dem Aktenvermerk). Und Unterlagen über den vom Neubetreuer wissentlich übernommenen Vermögensstand (= Anfangsbestand der Abrechnung) sind ja vorhanden.

    Eine andere Frage ist natürlich, ob der neue Betreuer verpflichtet ist, die Bankgeschäfte des Vorbetreuers daraufhin zu prüfen, ob es auch in dem betreffenden Verfahren zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist und ob insoweit Schadensersatzansprüche gegen den Vorbetreuer bestehen.

  • Der Betreute kann auch - vertreten durch den Betreuer - zivilrechtlich seinen Anspruch durchsetzen. Da bestehen andere Möglichkeiten als für das Vormundschaftsgericht...

  • Das meinte ich mit den "theoretischen gesetzlichen Möglichkeiten". Bei Fällen der vorliegenden Art wird es dem entlassenen Betreuer aber wohl bereits faktisch unmöglich sein, die betreffenden Rechnungslegungen zu erstellen, weil dem Strafbefehl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eine Hausdurchsuchung nebst Beschlagnahme aller Unterlagen vorausging und er auch nach dem Abschluss des Strafverfahrens nicht mehr in den Besitz der erforderlichen Unterlagen kommt.

  • Wohl wahr...
    Aber der neue Betreuer ist grundsätzlich verpflichtet, Rechte und Ansprüche des Betreuten geltend zu machen. Wenn er es im vorliegenden Fall tun würde, könnte ihn vielleicht niemand daran hindern. Wenn er darauf verzichtet, dürfte dies aber gem. § 1812 BGB genehmigungsbedürftig sein.
    Ich denke deshalb, dass es mit dem schon erwähnten Aktenvermerk so ohne weiteres nicht getan ist.
    Man sieht auf jeden Fall, wer die A-Karte hat!

  • Wenn der vormalige Betreuer -womit gerechnet werden kann- pleite ist, erledigt sich das Problem im Hinblick auf die etwaige Geltendmachung von Ansprüchen allerdings wohl faktisch von selbst. Denn eine solche Geltendmachung würde im Ergebnis darauf hinauslaufen, schlechtem (veruntreutem) Geld noch weiteres gutes Geld hinterher zu werfen.

    Da sich die Ausgangsfrage ausschließlich auf die Rechnungslegung bezogen hat, denke ich, dass sich Anja über diese Problematik durchaus im klaren ist und dass in den betreffenden Verfahren je nach Sachlage bereits die erforderlichen Schritte eingeleitet wurden. Zum wesentlichen Teil dürfte bereits im staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren festgestellt worden sein, in welchem Verfahren welche Gelder veruntreut wurden. An diese Erkenntnisse können sich die neu bestellten Betreuer bei der Verfolgung der Ansprüche der Betreuten ohne weiteres "anhängen".

  • Wir hatte bei uns den Fall der Insolvenz eines Betreuungsvereins. In diesem Zusammenhang wurden auch kistenweise Unterlagen von der STA beschlagnahmt. Die wurden erst nach Monaten wieder freigegeben. Die beiden PC´s des Vereins enthielten so ziemlich alle Daten. An eine ordnungsgemäßen ReLe nach Bestellung der neuen Betreuer war nicht zu denken.

    Nachdem die Unterlagen wieder freigegeben wurden, konnten wir uns durch die Ordner wühlen. Die ehemligen Vereinsbetreuer waren ja mittlerweile auch anderweitig eingebunden und hatten gar keine Daten mehr für eine Schlussrechnungslegung. Alles in allem konnten wir nachher nur feststellen, dass nach den vorhandenen Daten wohl alles rechtmäßig ablief und Anhaltspunkte für eine Veruntreuung wohl nicht vorgelegen haben.

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