EMA(-) Was nun?

  • Was macht ihr, wenn eine EMA-Antrage ergebnislos
    bleibt?

    Welche weiteren Schritte sind für die Ermittlung der Wohnanschrift denkbar?:gruebel:

  • Hier ein paar Auswahlmöglichkeiten:


    Wenn´s um ein Verfahren im Parteibetrieb geht: Ast. über Rückbrief informieren und um Mitteilung einer zustellungsfähigen Anschrift bitten :teufel:

    Im übrigen ggf. EMA bitten den Außendienst einzuschalten.

    Ehem. Bevollmächtigten bitten die letzte dort bekannte Anschrift anzugeben.

    Ggf. Aufschrift auf dem zuzustellenden Schriftstück "An den Zusteller: Der Adressat ist unter der genannten Anschriften gemeldet". Wer sich nicht ordnungsgemäß ummeldet, muss mit den Konsequenzen leben (auch wenn dies selbstverständlich nicht den Zustellungsvorschriften entspricht).

    Öffentlich zustellen

    Von privaten ZU-Dienst zur Post wechseln, oder umgekehrt.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

  • Müssen wir von Amts wegen ermitteln?
    Ansonsten mitteilen, dass nicht (was auch immer) zugestellt werden konnte und dann mögen sie ggfs. öffentliche Zustellung beantragen.
    Aber ich denke mal, du meinst wir müssen uns anstrengen, was zu finden, oder?
    Also mir fällt auch nichts ein, außer EMA-Anfrage, ggfs. Prozessbevollmächtigten oder in der Schuldnerkartei schauen, Sozialamt, Arbeitsamt :gruebel:

  • Es geht um die Aufforderung an die PKH-Partei zur Erklärung über die persönlichen u. wirtsch. Verhältnisse.

    Viele gut Hinweise - vielen Dank!:daumenrau

    Ich denke, dass - unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit - zunächst eine Anfrage bei der seinerzeitigen Prozessbevollmächtigten sinnvoll wäre...:gruebel:

    Ich höre zum ersten Mal, dass auch die Möglichkeit besteht einen EMA-Außendienst einzuschalten.
    Wie gestaltet sich diesbzgl. der Ablauf?

  • Ich frage da immer erst mal beim ehemaligen RA nach, dann EMA und Post und dann passiert hier nichts mehr wegen Unverhältnismäßigkeit. Ggf. kann man die EMA- und Post-Anfrage nach 1 Jahr noch mal wiederholen - damit hatte ich 1x Glück. Aber oft ist das rausgeschmissenes Geld, weil die Leute immer noch nichts haben, wenn man sie tatsächlich findet.

  • Ich habe mit dem Ersuchen um Einschaltung des Außendienstes der EMA gute Erfahrungen gemacht.

    Wenn das EMA mir im Rahmen einer Auskunft eine Anschrift mitgeteilt hat, dann habe ich das EMA angeschrieben mit dem Hinweis das unter der genannten Anschrift weder erfolgreich formlos übersandt noch zugestellt werden konnte. Man möge doch bitte den dortigen Außendienst rausschicken und (z. B. duch Befragung der Nachbarn) in Erfahrung bringen, ob die Pers. dort wie gemeldet tatsächlich noch wohnt.

    Entweder man bekommt die Bestätigung > Zustellen (s.o.)

    oder man bekommt neu Adresse > dort zustellen

    oder die Person wird von amtswegen nach unbekannt abgemeldet > Akte wgl. oder öffentlich zustellen

    Die Vorgehensweise hat den Vorteil, dass das Melderegister richtig wird.

    "Der Staat ist vom kühlen, aber zuverlässigen Wächter zur Amme geworden. Dafür erdrückt er die Gesellschaft mit seiner zärtlichen Zuwendung."

    Einmal editiert, zuletzt von Ernst P. (17. Juli 2008 um 08:37)



  • Sehr interessant!
    Weißt du auch, welche Kosten entstehen?:gruebel:

  • Man kann auch die Polizei um örtliche Ermittlungen bitten. Das funktioniert dann ähnlich wie beim Außendienst der EMA durch Befragung der Nachbarn etc.

  • Man kann auch die Polizei um örtliche Ermittlungen bitten. Das funktioniert dann ähnlich wie beim Außendienst der EMA durch Befragung der Nachbarn etc.



    Meine Güte, das überrascht mich schon. Es gibt ja wirklich vielfältigste Möglichkeiten!

    Auf welcher Grundlage würde die "Beauftragung" der Polizei in Frage kommen? - Im Wege der "Amtshilfe"?:confused:

  • Bei Ermittlungen der Anschriften fragen wir gelegentlich auch bei den hiesigen Haftanstalten nach. Gelgentlich ist auch ein Treffer dabei. :teufel:

  • ja. Bei uns laufen solche Ermittlungsanfragen direkt über die Geschäftsstelle. Man verfügt lediglich: Ploizei um örtliche Ermittlungen bezgl. des Aufenthaltsortes von xy bitten.

    Die Geschäftsstelle bastelt dann einen passenden Text zusammen, in dem auch die letzte hier bekannte Anschrift aufgegführt ist und die Polizei tigert los und schickt hinterher ne Mitteilung. Kosten entstehen dadurch keine. Jedenfalls keine, die wir zu tragen haben,denn die Polizei stellt keine Rechnungm, weil es ja im Wege der Amtshilfe geschieht.:)

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