Insolvenz der OHG und sämtlicher phG's

  • Hallo,

    wir haben hier ein Prolem mit einer OHG, mit drei natürlichen Personen als Gesellschafter.
    Über das Vermögen der OHG sowie über das Privatvermögen aller drei Gesellschafter wurde das Insolvenzvervahren eröffnet.
    Die Auflösung der OHG wurde gemäß §§131,143 HGB von Amts wegen eingetragen.
    Rechtliche Folge der InsO-Eröffnung über das Vermögen der Gesellschafter ist gem. §131 Abs § HGB deren Ausscheiden aus der OHG.
    Dies müsste nun angemeldet werden, da es keine Eintragung von Amts wegen ist. Selbst wenn nun alle Insolvenzverwalter diese Anmeldung vornehmen würden, die zur Folge hätte, dass die Gesellschaft erloschen ist, da sie keine Gesellschafter mehr hat, könnte ich die Gesellschaft zwar registertechnisch löschen, aber was geschieht dann mit dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der OHG?
    Geht das überhaupt, d.h. kannn eine Gesellschaft gelöscht werden, wenn noch ein InsO-Verfahren läuft?
    Unsere InsO-Rechtspfleger wissen hier auch keinen Rat.

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