Hallöchen da draußen!
Ich habe gerade folgendes Problem!
Der Alleingesellschafter A ist verstorben. Seine Frau und die gemeinsamen minderjährigen Kinder haben den A beerbt und sind nun in ungeteilter Erbengemeinschaft die Gesellschafter der Gesellschaft.
Es wird nunmehr eine Gesellschafterversammlung abgehalten in der die Gesellschafter (die Mutter tritt hierbei zugleich im eigenen Namen und als gesetzliche Vertreterin der Kinder auf) die Auflösung und die Bestellung eines Liquidators beschließen. Liquidatorin wird die Mutter, die vorher auch einzige Geschäftsführerin war.
Ich steh gerade ein bißchen auf dem Schlauch. Ich meine ja, dass die Mutter ihre Kinder bei der Gesellschafterversammlung durchaus vertreten kann und nicht von der Vertretung ausgeschlossen ist, da meines Erachtens kein Interessenkonflikt vorliegt. Mutter und Kinder als Gesellschafter stehen sozusagen auf derselben Seite und geben Parallelerklärungen ab.
Sehe ich das richtig oder brauch ich doch einen oder zwei Ergänzungspfleger?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
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