Sorry, für die Frage:
Wenn ein Verein Bockmist macht, der mich als Registergericht eigentlich nicht interessiert
- ein paar Mitglieder (nicht Vorstand wie in Satzung vorgegeben) haben mal eben flott eine Mitgliederversammlung einberufen (nicht alle geladen.....)
- ein Mitglied tritt als 1. Vorsitzender auf (bei der Bank etc.) - ist aber nicht eingetragen......
Jetzt kommen alle wie im Kindergarten zu uns und heulen, petzen und quengeln uns die Ohren voll.
Habe doch keine Aufsichtspflicht wie Vormundschaftsgericht - oder liege ich total falsch
Mich interessiert doch nur die Anmeldung - die Schriftstücke nehme ich doch nur zur Kenntnis zur Akte und verwende sie bei einer etwaigen Anmeldung.
Anfrage an Vorstand bezügl. etwaiger anmeldepflichtiger Veränderungen ist natürlich klar.
Bin über 10 Jahre aus Vereinsregister raus und steige gerade peu à peu wieder ein