Guten Morgen liebe Kollegen, gleich zu Beginn des tollen Donnerstags bekomm ich so ne eilige Hl-Sache auf den Tisch.
Ich mache erst ein Monat HL-Sachen und jetzt soll ich Zinsen berechnen.
Hab schon das Forum durchstöbert, aber nix zu meinem Problem gefunden.
Zum Sachverhalt:
Im Juli 91 wurden 18.500 DM (jetzt 9.458,90 EUR) hinterlegt und im September 91 wurden 165.610,60 DM (jetzt 84.675,36 EUR) hinterlegt.
Nun sind die Zinsen zu berechnen. Muss ich dafür altes Recht anwenden?!
Wenn ja wie wurde da gerundet und wie war damals der Zinssatz!?
Hoffe auf Hilfe, da der Typ mich später anrufen wird und ich ihm ja irgendwas erzählen muss.
Danke
altes Zinsrecht
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Rpfl08 -
10. Juli 2008 um 09:42
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Also ich habe damals (vor 1991) Hinterlegungssachen gemacht und da betrug der Zinssatz auch schon 1,2 %.
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Gut und wie runde ich jetzt bzw. was nehm ich als Anfangszeitpunkt!? Folgemonat der Einzahlung oder nach Ablauf des 3 Monats nach Einzahlung!?
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Das ergibt sich aus § 8 HinterlO (3 Monate nach Einzahlung). Das war früher in grauer Vorzeit auch nicht anders.
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oh ok, ich hab hier anscheinend einen uralten § 8 Hinterlegungsordnung gefunden, aber danke
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Ja, Kommentare zur Hinterlegungsordnung sind erstaunlich haltbar!
Der, den ich damals hatte, war auch älter als ich.
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