Terminsgebühr iFv § 307 ZPO, STW<600,- €

  • Die Terminsgebühr entsteht, wenn eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist und dennoch ohne mündl. Verhandlung AE-Urteil ergeht.

    Gilt dies auch, wenn der Streitwert 600,- € unterschreitet ?

  • Ich meine, entscheidend ist wohl, dass ein AE- oder § 495a-Urteil ergangen ist, wofür es jeweils die 1,2 TG gibt. Ich hatte auch schon AE von unter 100 €.

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