Bestrittene Forderung

  • Hallo,

    der IV hat Forderungsteile bestritten,weil sie nicht belegt sind.
    Nun legt der Gläubiger 2 Rechnungen vor, die die Kosten belegen.

    Zum einen Anordnungsgebühr für ZVG, vor der Inso.
    Kosten für Detektiv, beauftragt um Vollstreckungsmöglichkeiten zu finden, Vermögen des Schuldners zu benennen, auch vor der Inso.

    Sind die in Ordnung? Anordnungsgebühr hab ich keine Bedenken, was meint ihr zu den Detektivkosten? Hab mir dann auch die Frage gestellt, ob das Kosten der Zwangsvollstreckung wären..

    Grüße

  • Im Endeffekt kann uns das als Insolvenzgericht egal sein. Es ist alleine Sache des Insolvenzverwalters Forderungen zu bestreiten bzw. sie dann nachträglich festzustellen. Ich würde mir da also keinen Kopf machen... (wobei man aber natürlich auch bei Sachen, die einen nicht direkt betreffen, dazulernen kann...)

  • Dumme Frage am Rande- weshalb interessiert dich das? Forderungsprüfung ist doch auschließlich Sache des IV. Wenn es Streit gibt- Zivilsache.



    Ich nehme an, dass es sich bei Rolfinio um einen anmeldenden Gläubiger handelt.


    :confused: Wie kommst du denn darauf???

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • :confused: Wie kommst du denn darauf???



    Sagt mir mein inneres Gespür, oder hast Du Dich als InsoRpfl schon mal mit einer Forderungsanmeldung auseinandergesetzt?


    In der Form sicher nicht. Deshalb bin ich momentan noch genauso irritiert über die Frage wie einige andere auch. Aber es klärt sich sicher auf ;)

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Hier noch ein Exkurs?

    Wie handhabe ich es nochmals, wenn ein Gläubiger eine Forderung in DM statt in EUR anmeldet? Die ist doch gar nicht erst in die Tabelle aufzunehmen? GL anschreiben unter Hinweis auf die Berichtigung? Oder aufnehmen und bestreiten?

    Dasselbe, wenn ein GL eine vbUH anmeldet und lediglich ein Kreuz setzt, ohne Tatsachen zu nennen? Auch hier wird das Atteribut doch erst dann aufgenommen, wenn die Tatsachen "geliefert" wurden?

  • Das Kreuz für vbuH habe ich jüngst aus unserem Formular gestrichen und durch einen Hinweis ersetzt, dass, wenn Ansprüche aus vbuH geltend gemacht werden, dies auf einem gesonderten Blatt nebst Begründung zu erfolgen hat. Bringt einen natürlich nicht weiter, wenn ein Gläubiger sein eigenes Formular nutzt und das Kreuz setzt. Ich bin der Meinung, dass dies leider nicht als unwirksam angesehen werden kann; eine Aufnahme in die Tabelle würde ich daher unbedingt vornehmen, zumal der Schuldner ja Widerspruch einlegen kann.

    DM -> Eur umrechnen. Kannste dem Gläubiger zurückschicken mit der Bitte um Anmeldung in Eruo oder kurz selbst durch 1,95583 teilen.

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