Az. ja, Akte nein

  • Hallo alle zusammen.

    Mein Erblasser ist 1919 unter Hinterlassung von Witwer und zwei Kindern verstorben.
    Ein Erbeserbe beantragt nun einen Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge. Wäre ja auch alles kein Problem.

    Problem ist, in der Datei gibt es zum Erblasser ein Aktenzeichen von 1919. Akte dazu gibt es nicht. Es ist auch nicht klar, ob schon ein Erbschein erteilt wurde oder ob es ein Testament gibt.

    Was nun :confused:

  • Die Akten alter Jahrgänge wurden meist an das zuständige Staatsarchiv abgegeben und können dort von den Nachlaßgerichten angefordert werden.

  • Bei uns liegen die erteilten Erbscheine im Original hier vor.
    Ob das Staatsarchiv die Akten übernommen hat, kann dort schriftlich erfragt werden.
    Oftmals wurde die Akte allerdings bis auf die Urkunden vernichtet.

  • Nach Abschnitt I Nr. 8 der Aufbewahrungsbestimmungen müßten entsprechende Vorschriften erlassen worden sein. Ich würde mal in der Verwaltung nachfragen.

  • Danke für den Tipp.

    Werde ich gleich machen. Und wenn ich vom Staatsarchiv eine Negativantwort bekomme ? Erbschein antragsgemäß erteilen ?

  • Bei jedem Gericht gibt es meines Wissens Sachbearbeiter, die für die Archivierung und die Abgabe der Akten an das Staatsarchiv zuständig sind. Es gibt auch Listen darüber, was an das Archiv abgegeben wurde. Ob die Akten des Jahrgangs 1919 an das Archiv abgegeben wurden, muß sich also bei Euch im Hause feststellen lassen.

    Nachlaßakten wurden früher unter dem Az. VI und Testamentsakten unter dem Az. IV eingetragen. In den Registern der hiesigen Gerichte wurden regelmäßig beide Aktenzeichen vermerkt. Das Fehlen eines Az. "IV" deutet also darauf hin, daß kein Testament vorhanden war. Ob die Register in allen Bundesländern so geführt wurden, entzieht sich meiner Kenntnis.

  • Willkommen im Club, hatte ich auch gerade, ich habe vom Erblasser eine karteikarte mit Eintrag eines AZ( VI) eine Registereintragung habe ich auch( wir- in MV) haben unsere alten Akten im Keller) aber leider keine Akte zu finden- nichts.... was haben wir hier gesucht, über Eigentümerverzeichnisse in Grundakten gesucht- Verwandte befragt- ( die sich in diesem Zuge erst mal kennen gelernt haben....) könnte ja sein... leider alles negativ. Da auch kein Anhalt für den Inhalt der eventuellen Akte vorlag, haben wir einen Erbschein aufgrund gesetzlicher Erbfolge erteilt...... ob`s richtigt ist ? uns erschien es sachgerecht- Viel Spaß beim Suchen ;)

  • Guten Morgen

    Ich denke ich werde es auch so machen wie Rösi.

    Der Ehegatte ist 1940 nachverstorben. In seiner Akte war zumindest kein Testament. Der Erbschein wurde nach gesetzlicher Erbfolge erteilt.

    Wenn das Staatsarchiv die Akte nicht hat, werde ich wohl den Erbschein erteilen.

    Vielen Dank für Eure Antworten

  • Vermutlich ist der Akteninhalt nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ausgesondert worden. Während IVer-Sachen vollständig aufzubewahren sind, sind doch in VIer-Sachen nur Ausschlagungserklärungen und Erbscheine von der Vernichtung auszuschliessen. Möglicherweise hat es Sicherungsmaßnahmen gegeben oder einen zurückgewiesenen bzw. zurückgenommenen Erbscheinsantrag.

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