§ 109 I S. 3 und Vermieterpfandrecht

  • Der gewerbliche Mietvertrag wurde nach § 109 Abs. 1 InsO mit erheblich verkürzter Frist gekündigt. Der Vermieter macht nun nach Abs. 1 Satz 3 den Schadenersatz geltend und dafür das Vermieterpfandrecht an den vor Inso eingebrachten Sachen (der Betrieb war schon eingestellt). :eek:

    Ich meine, das kann doch gar nicht sein, aber ich finde dazu nichts.

  • PräsenzKommentar Haarmeyer/Wutzke/Förster:


    Der als Insolvenzforderung gemäß §§ 174, 191 http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…search_match_24InsO anzumeldende Schadensersatzanspruch beinhaltet den Mietausfall bis zum vertraglichen Vertragsende unter Anrechnung ersparter Aufwendungen des Vermieters und durch Weitervermietung erzielte Mietzinsansprüche. Unterlässt der Vermieter schuldhaft eine Weitervermietung, greift § 254 BGB. Die Aufrechnung mit der Schadensersatzforderung gegen vor Eröffnung entstandene Forderungen des Schuldners ist möglich. Die Schadensersatzforderung ist aber wegen § 50 Abs. 2 InsOhttp://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…search_match_27http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…031,55#jurabs_2 nicht durch das http://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…search_match_26Vermieterpfandrechthttp://www.insolvenzrecht.de/inhalte/suche/…search_match_28 abgesichert.



  • Der als Insolvenzforderung gemäß §§ 174, 191 InsO anzumeldende Schadensersatzanspruch beinhaltet den Mietausfall bis zum vertraglichen Vertragsende unter Anrechnung ersparter Aufwendungen des Vermieters und durch Weitervermietung erzielte Mietzinsansprüche. Unterlässt der Vermieter schuldhaft eine Weitervermietung, greift § 254 BGB. Die Aufrechnung mit der Schadensersatzforderung gegen vor Eröffnung entstandene Forderungen des Schuldners ist möglich. Die Schadensersatzforderung ist aber wegen § 50 Abs. 2 InsO nicht durch das Vermieterpfandrecht abgesichert.

    Wie melde ich den Anspruch an bzw. stelle ich fest? Als "aufschiebend bedingt"? :gruebel:

  • Kein Thema, bitte.


    Zum Thema Vermieterpfandrecht hätte ich auch noch was draufzuschlagen: Hier wird das PR wohl gegeben sein, da der Betrieb stillgelegt war.

    Wenn, wie so oft, der Schuldner das Zeug einfach verschwinden lässt (da der Pfandgläubiger sich den Besitz ja nicht gewaltsam verschaffen darf), dann bleibt diesem wohl nur der Schadenseratz aus den 823 ff BGB bzw. 535 ff. BGB. In der Inso dann ne § 38-er! :wechlach:

    Da hilft letzlich nur die sanfte Tour, den Schuldner höflichst um Herausgabe bitten :strecker

  • @ Ernst:

    Insoweit denke ich, weg ist weg und das Vermieterpfandrecht untergegangen. Da hilft auch keine noch so höfliche Herausgabebitte.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • @ Euch beide:

    Kurz vor Feierabend noch ein Schwank: Hatte mal den Fall, da wollte der Vermieter sein (tatsächlich wirksames) PR an einem DVD-Recorder geltend machen. Der Mieter verweigerte zunächst das Herausgabeverlangen des Prozessbevollmächtigten. Auch die Drohung mit der Herausgabeklage brachte nix.

    Bevor er dem Advokaten noch mehr unnützes Geld in den Rachen steckte, begab sich der Vermieter mit ner Flasche Schnaps zum Mieter, bekam Einlass. Die beiden gurgelten das hochprozentige Zeugs, sprachen über den Fall, einigten sich, dass der Schnapsspender das Hifiteil mitnimmt. Verwerten konnte er es nicht, guckt aber jetzt selbstgebrannte DVDs. :D:D

    Ich würde jedem Mieter von einer Heruasgabeklae abraten, noch dazu. wenn keine Rechtsschutzvers. besteht. Was nutzt ihm der Titel, wenn der Nomade nicht auszieht? :teufel:

    Besser ein Gläschen Bier (gell, Rainer? :wechlach:) zu zweit und den Vertrag einstimmig ad hoc beenden. Am besten gleich den Möbelwagen mitbringen und den Umzug mitabwickeln.

    Patente Methode, selbst erprobt! :daumenrau

    Schönes WE Euch!

    Erny

  • Hast Recht, es war der Vermieter!

    Die Geschichte hat sich echt zugetragen im Hartz Vier Milieu.
    Dachte, die passt hier exakt auf deinen Kommentar.

    Wir lesen uns sicher morgen wieder. :D

    Schönes WE! :daumenrau

  • (Ich für meinen Teil ziehe morgen um).

    Aber sicher nicht finanziert vom Vermieter nach den Fläschen Korn? :D

    Steht mir auch bald bevor, für mehr Kohle vom neuen Arbeitgeber verlässt man auch den schönsten Wohnsilo! :daumenrau

  • Ich hatte bei meinem Vermieter ein richtiges Vorstellungsgespräch und wurde auf Herz und Nieren untersucht. Der hat vielleicht eine schwache Leber und wollte sich den Korn mit mir sparen.

    Neuer Arbeitgeber, Umzug, Mensch Ernst, es geht bergauf mit Dir :D.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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