Der gewerbliche Mietvertrag wurde nach § 109 Abs. 1 InsO mit erheblich verkürzter Frist gekündigt. Der Vermieter macht nun nach Abs. 1 Satz 3 den Schadenersatz geltend und dafür das Vermieterpfandrecht an den vor Inso eingebrachten Sachen (der Betrieb war schon eingestellt).
Ich meine, das kann doch gar nicht sein, aber ich finde dazu nichts.