Erweiterung?

  • Hi,
    meine Kollegin hatte auf Antrag einen Berechtigungsschein für eine Beratung über Erstattung einer Strafanzeige wegen Körperverletzung (keine Vertretung) bewilligt. Jetzt, beantragt der Rechtsanwalt eine Erweiterung des Berechtigungsscheins auf die Abwehr außergerichtlich geltendgemachter Schmerzensgeldansprüche. ??? Meiner Meinung kann ich sowas doch gar nicht vornehmen (Strafsachen nur Beratung), oder?

  • Rechtlich gedacht müßte ein neuer Schein beantragt werden. Fiskalisch gedacht ist eine Erweiterung günstiger.



    Wobei ich mich frage, ob eine Erweiterung zulässig wäre. Eine Strafsache ist eine Strafsache. Und wird bei uns auch anders registriert.

    M.E. ist ein neuer Berechtigungsschein zur Abwehr der Forderung zu beantragen. Eine zivilrechtliche Angelegenheit. Über eine Mitwirkungspflicht des Antragstellers bei der Abwehr bevor ein Rechtsanwalt beauftragt wird kann man sich sicherlich vortrefflich streiten. Im Bereich von Schmerzensgeldansprüchen würde ich aber die Erwartungen / Anforderungen nicht zu hoch stecken.

  • Eben. Man kann doch nicht aus zwei Angelegenheiten eine machen, indem ein bereits erteilter Schein erweitert wird.

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