Zitat von Helmut VietenIch würde eher in Richtung krim auslegen: Hermine ist Vollerbin und Stefan Ersatzerbe.
Hallo,
das kann m.E. nicht sein, da die Erblasserin verfügt hat, daß nach ihrem Tod ihr Vermögen an Stefan fällt.
Das ist eine eindeutig bestimmte Vor- und Nacherbschaft, keinesfalls eine Vollerbeneinsetzung.
Gruß HansD