Vollstreckungsbeschränkung in KFB übernehmen?

  • Hey Kollegen,

    ich habe ein Rechtsmittel gegen meinen KFB bekommen, weil ich eine Vollstreckungsbeschränkung ( "Den Beklagten bleibt die beschränkte Erbenhaftung vorbehalten") nicht in den KFB übernommen habe.

    Meine Recherchen zu dem Thema haben einmal ergeben, dass diese Beschränkung nur aufzunehmen ist, wenn sie sich auf die Kostenentscheidung erstreckt bzw. in ihr enthalten ist ( Zöller § 104 Rn 21 und OLG Karlsruhe 11 W 113/00 ) und andererseits, dass sie mit aufzunehmen ist, wenn die Beschränkung sich aus dem Titel ergibt ( OLG München 11 W 1479/79 und KG Berlin 1 W 180/83 ).

    Der Richter hat das Urteil so geschrieben:

    "Die Beklagten werden verurteilt,...

    Den Beklagten bleibt die beschränkte Erbenhaftung vorbehalten.

    Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner."

    Meiner Meinung nach bezieht sich die Beschränkung hier nicht eindeutig auf die Kostenentscheidung. Was meint Ihr?

  • sehe ich genauso wie Du ;)

    . . . ich denke die beschränkte Erbenhaftung kann nur bei der Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden, im KFB hat die nichts zu suchen . . . was soll das auch bringen . . . :gruebel:

  • Aber wir übernehmen ja sonst auch alles in den KFB. z.B. Sicherheitsleistungen und so. Im Zweifel werde ich jetzt nicht abhelfen und da das eine Erinnerung ist nach Zöller kann dann schön der Richter entscheiden und muss dann eben sein Urteil ergänzen.

  • Also ich kann mich nicht daran erinnern, jemals eine Sicherheitsleistung in einen KFB übernommen zu haben und auch nicht daran, deswegen auch nur eine Erinnerung bekommen zu haben . . .:gruebel:

    . . . na mal hören, was die anderen zu dem Thema sagen/wissen :)

  • Zitat


    und andererseits, dass sie mit aufzunehmen ist, wenn die Beschränkung sich aus dem Titel ergibt ( OLG München 11 W 1479/79 und KG Berlin 1 W 180/83 ).





    Diese Alternative liegt m. E. doch klar vor, so dass die Beschränkung in den KfB aufzunehmen wäre.

  • Zitat


    und andererseits, dass sie mit aufzunehmen ist, wenn die Beschränkung sich aus dem Titel ergibt ( OLG München 11 W 1479/79 und KG Berlin 1 W 180/83 ).





    Diese Alternative liegt m. E. doch klar vor, so dass die Beschränkung in den KfB aufzunehmen wäre.

    Dann hätte sich die Beschränkung Erbenhaftung auch auf die Kosten erstrecken müssen. Dies wird aber häufig bei der Antragstellung von den Kollegen übersehen.

  • Meine Recherchen zu dem Thema haben einmal ergeben, dass diese Beschränkung nur aufzunehmen ist, wenn sie sich auf die Kostenentscheidung erstreckt bzw. in ihr enthalten ist ( Zöller § 104 Rn 21 und OLG Karlsruhe 11 W 113/00 ) und andererseits, dass sie mit aufzunehmen ist, wenn die Beschränkung sich aus dem Titel ergibt ( OLG München 11 W 1479/79 und KG Berlin 1 W 180/83 ).



    soweit ich das sehe, beziehen sich diese Entscheidung eher auf Vollstreckbarkeitsdetails wie Sicherheitsleistung pp.

    Spezieller scheint mir
    OLG Koblenz, Beschluß vom 28.06.1996 - 14 W 355/96 NJW-RR 1997, 1160
    Der Vorbehalt der beschränkten Erbenhaftung ist nur dann unverändert auch in den Kostenfestsetzungsbeschluß zu übernehmen, wenn auch der Kostengrundentscheidung der Vorbehalt hinzugefügt ist. Dies gilt nicht, wenn nur die Hauptsacheentscheidung selbst, nicht auch der Kostentenor den Vorbehalt enthält.

    Im Ergebnis also wie mein Vorposter.

    vgl. auch Musielak Rdnr. 2 zu § 780 ZPO

  • Also ich kann mich nicht daran erinnern, jemals eine Sicherheitsleistung in einen KFB übernommen zu haben ...:gruebel:


    Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, kommt hier die Sicherheitsleistung immer mit in den KfB rein: ...aufgrund des gegen Sicherheit i.H.v......vorläufig vollstreckbaren Urteils...

  • Also ich kann mich nicht daran erinnern, jemals eine Sicherheitsleistung in einen KFB übernommen zu haben ...:gruebel:


    Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, kommt hier die Sicherheitsleistung immer mit in den KfB rein: ...aufgrund des gegen Sicherheit i.H.v......vorläufig vollstreckbaren Urteils...



    Tja, dann habe ich :daemlich Matschbirne dass nicht gewußt und daher nie gemacht, habe aber C-Kosten eh immer nur kurzzeitig gemacht . . . daher rührt das wohl, aber wie gesagt, passiert ist nix (hoffentlich :eek:) ;)

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