Hallo,
ich hatte gestern eine Akte vorliegen in der es um die Testamenseröffnung nach der Ehefrau ging (Ehemann vorverstorben). Da eine Verfügung von Todes weges vorliegt, weiß ich, dass ich damit sowieso nichts mehr zu tun habe (jetzt Richterakte), aber mich interessieren eure Ansichten.
Fall:
- Ehemann (vorverstorben) war in zweiter Ehe mit der Erblasserin verheiratet und hatte aus der ersten Ehe 4 Kinder.
- Erblasserin war nun auch in zweiter Ehe verheiratet (mit dem Vorverstorbenen).
- Aus der ersten Ehe hat die Erblsserin 2 Kinder.
- Beide zusammen haben noch ein gemeinsames Kind.
Ehepaar hatte eine Verfügung von Todes wegen errichtet in der es hieß:
§1 Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein.
§2 Erben des Letztversterbenen sind unsere Kinder.
Nach dem Tod des Ehemannes wurde ein Erbschein ausgestellt, in der die Ehefrau Alleinerbin wurde - kein Problem!!!
Jetzt mein Problem, wie sieht der Erbschein nach der Ehefrau aus? Auslegung des Testamentes!!! Sind alle 7 Kinder gemeint oder meinten die Eheleute nur das gemeinsame Kind??? Wie seht ihr es?