Ich habe in einem vereinfachten Festsetzungsverfahren in einem Festsetzungsbeschluss die Daten für Beginn der zweiten und der dritten Altersstufe falsch angegeben (hab vergessen, die Vorlage dort entsprechend anzupassen).
Beistand beantragt nun Berichtigung und soll sie auch bekommen.
Kann ich hier wohl entsprechend § 319 ZPO wegen offensichtlicher Unrichtigkeit berichtigen?
Berichtigung Unterhaltsfestsetzungsbeschluss (vV)
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M. E. Ja !
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M. E. Ja !
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Auf jeden Fall!
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wie die Vorposter, unbedingt
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Mein Reden. Das ist ein Fehler, der durchaus schon mal vorkommt.
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Habe ich auch schon so gemacht !
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Bestens! -
Ist mir zwar noch nie passiert aber ich hab es jedesmal auch nach § 319 ZPO berichtigt .
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Ist mir zwar noch nie passiert aber ich hab es jedesmal auch nach § 319 ZPO berichtigt .
Gibts nicht! Es gibt nur Beistände, die Deine Beschlüsse an Montag Vormittagen prüfen!
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