Hallo,
ich hätt da gern emal e kleines Problem...
In einem Erbscheinsverfahren, in welchem sich die Erbfolge "nach oben" weit verzweigt, rügt die zuständige Richterin am LG, daß eine Sterbeurkunde nicht vorgelegt wurde.
Es geht um eine Person, die im Jahre 1895 geboren wurde und einige Tage nach der Geburt bereits verstorben ist, was der Antragsteller auch an Eides Statt versichert hat. Eine Sterbeurkunde ist nicht zu beschaffen bzw. nur mit einem nicht zu vertretenden Aufwand.
Es geht an sich nur um die Frage, ob das Vorversterben der "alten Dame" vor dem Jahre 2005 ( dem Eintritt des Erbfalles ) nicht allein durch dadurch als gesichert anzusehen sein kann, daß sie 110 Jahre alt hätte sein müssen, wenn sie denn die Erblasserin überlebt hätte.
Gibt es nicht so eine Art "100-Jahre-Regelung?"
Gruß HansD