Luxusgegenstände

  • Hui, hab grad eine Rechnungslegung geprüft und festgestellt, dass die Berufsbetreuerin, kurz vor Ende des Abrechnungsjahres für die Betreute noch Schmuck im Wert von 374,00 € (Ring, Collier und Ohrstecker) gekauft hat. Damit ist der Freibetrag in Höhe von 2.600,00 € quasi passend gemacht worden und die Betreute gilt als mittellos, Erstattung der Betreuervergütung aus der Staatskasse beantragt.
    Um es mal vorweg zunehmen, ich gönne den Schmuck der Betroffenen sehr, aber ist es nicht ein ganz schmaler Grad, auf dem die Berufsbetreuerin wandert?
    Die Betroffene ist geistig sehr behindert, leidet an einem frühkindlichen Hirnschaden. Die Betroffene ist 53 Jahre alt, lesen, schreiben und rechenunkundig.
    Bin mal auf eure Meinung gespannt. ;)

  • Die Betreuerin hat die Möglichkeit des kreativen Handelns. Ich sehe keinen qualitativen Unterschied, ob sie die Betroffene partiell neu einkleidet oder ihr etwas zu Gute kommen lässt. Allerdings ist der Schmuck grundsätzlich Vermögen; ob er verwertbar ist ist (§ 90 Abs. 1 SGB XII), wage ich zu bezweifeln. Damit ist er im Zweifel nicht einzusetzendes Vermögen.
    Einen schmalen Grat sehe ich für die Betreuerin auch nicht. Sie hat ja die Betroffene nicht geschädigt. Der einzig "Geschädigte" ist die Landeskasse. Wo ist die Rechtsgrundlage für einen Schadenersatzanspruch?.
    Also zahlen und hoffen, dass die Betroffene innerhalb der 10-Jahresfrist finanziell zu Kräften kommt.

  • seh ich wie #2

    Wenn die Betreute sich am Glitzern freut und nicht dauernd Schmuck gekauft wird, würd ichs hinnehmen. Und 374 € für alles drei ist auch nicht übertrieben teuer.

    Nach dem Motto wehret den Anfängen würd ich aber nachfragen warum das gekauft wurde. einfach nur damit die Betreuerin weiß, dass Du das gesehen hast:teufel: und nicht auf dumme Gedanken kommt.

  • Klasse, nicky, meines Erachtens ist es nur wichtig, dass sich die Betreute freut, und nicht etwa die Betreuerin. Grüße Eden.

  • stimme nicky zu, allerdings nicht was die nachfrage nach dem kaufgrund betrifft. denn, mal ehrlich, wem soll das was bringen bzw. was soll da für eine antwort kommen? schmuck kauft man weils dem auge gefällt, that´s it.

    aber wow - € 374 für schmuck nicht (übertrieben) teuer :eek: ?

  • Wie bereits schon gesagt, ich gönne den Betroffenen wirklich alles und das meine ich auch von Herzen so. Für mich stellt sich daher die Frage: Wo ist die Schmerzgrenze beim Kauf von Luxusgegenständen? Bei 374 € für Schmuck oder erst bei 2.000,00 € für einen eigenen Swimmingpool im Garten, den der Betroffene in das von sich bewohnte Haus einbaut, um danach mittellos zu sein?
    Gegen den Kauf von lebenserleichternden Gegenständen, z.B. ultra leichter Rollstuhl oder besonderes spezielles Pflegebett, 2. Brille etc. habe ich ja nichts, aber bei Luxusgegenständen, wo ich persönlich der Meinung bin, dass die Person nicht versteht, welchen Schmuck sie trägt, halte ich schon irgendwie für bedenklich.
    Ich sag mal so, ich werde in dieser Sache nichts weiter veranlassen, dafür aber die Betreuerin genauer beobachten.
    Ich möchte mit diesem Fall mal ein allgemeines Problem klären.

  • Warum die Betreuerin den Schmuck gekauft hat, würde ich nicht mehr nachfragen. Die Antwort ist doch klar. Offiziell (und für die Akte) weil es die Betreute gerne gehabt hätte, und inofiziell (am Telefon), um die Schallmauer nach unten zu durchbrechen.

    Ich würde der Betreuerin telefonisch und höchst inoffiziell durchgeben, dass sie beim Nächsten mal nicht so auffällig das Geld für die Betroffene ausgibt, um sie "mittellos" zu machen. Dass das passieren wird, steht doch jetzt schon fest und wird der Staat auch nicht weiter ruinieren.

  • Zitat von Manfred

    Ich würde der Betreuerin telefonisch und höchst inoffiziell durchgeben, dass sie beim Nächsten mal nicht so auffällig das Geld für die Betroffene ausgibt, um sie "mittellos" zu machen.



    was soll das bringen? wenn sie es in einem anderen fall wieder macht, kann man eh nix machen. und geld lässt sich immer für alles mögliche ausgeben.

  • Auch hier gilt aber m.E. der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wenn von vornherein ein "geringer" Lebensstandard vorherrscht, würde ich manche Ausgaben als übertrieben bezeichnen. Auf jeden Fall würde ich hier intervenieren, wenn das nochmal vorkommen sollte...

    Man solls der Betroffenen gönnen, ohne Frage.... und zurückfordern kann mans auch nicht mehr... aber das wertvoller Schmuck nicht verwertbares Vermögen ist, wage ich zu bezweifeln...

    Die Kunst des Lebens besteht mehr im Ringen als im Tanzen. ( Marc Aurel )

  • Ich stimme Anja zu. Wenn sich die Betreute wirklich am Glitzern freut wie nicky sagt hätte es doch auch Modeschmuck getan. Und wenn man der Betreuten was gutes tun wollte um sie gleichzeitig mittellos zu machen hätte man doch auch was nehmen können was auch für die Betreute den Wert hat , den es wirklich hat. Denn mal ehrlich kann die Betreute einschätzen das das Ohrringe für 300,00 € sind. Ich störe mich eigentlich gar nicht so sehr dran das die betreuerin versucht hat den staat zu schädigen, sondern daran dass sie es auf einachste weise getan hat. mal schnell zu juwellier und schmuck gekauft. Mit der Betreuten mal ausgehen hätte ja Arbeit gemacht. Und das würde ich auch zum Ausdruck bringen.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • nur mal so ne verständinisfrage:
    warum macht die betreuerin das überhaupt ?
    in dem moment, wo sie vergütung aus der staatskasse will bekommt sie doch weniger als bei vermögend.
    damit schädigt sie ja nicht nur den staat sondern auch sich selbst.

  • Lucky Strike:

    Genau aus diesem Grund halte ich es auch durchaus für möglich, dass dem Kauf des Schmucks durchaus ein natürliches Verlangen der Betreuten zugrunde liegen kann. Dagegen wäre im Grundsatz nichts einzuwenden.

  • Man sollte aber auch bedenken, dass das Geld in erster Linie der Betreuten gehört und für sie auszugeben/ zu verwalten ist. Der Grund warum die Betreuerin diesen Schmuck gekauft hat ist uns unbekannt, mit Ausnahme der Tatsache, dass damit die Betreuervergütung aus der Staatskasse kommt. Und ein qualitativ relativ gutes Set Modeschmuck kostet auch so viel Geld, wobei hier noch die Frage ist, ob die Betreute dieses Metall verträgt und wie lange der Schmuck hält.
    Nur weil die Frau unter Betreuung steht heißt das doch nicht, dass sie nur billige Klinkerlitzchen haben darf.

    Die Grenze würde ich weiter oben ziehen. Geht doch mal in einen Schmuckladen was eine stabilere Kette, ein Ring und dazu noch Ohrringe kosten. Da sind 374€ noch preiswert....

    Wollte die Betreuerin wirklich den Staat schädigen?
    Vielleicht wollte sie ihrem "Pflegling" auch einfach nur eine Freude machen, weil der schon lange diesen Wunsch hatte und verzichtet dafür sogar auf eine höhere Vergütung.

    Doch das sind alles nur Spekulationen, weshalb ich nachfragen würde. Zum Einen wüßte ich dann warum und wieso und zum Anderen wäre der Betreuerin bewußt, dass sie unter Beobachtung steht, bzw. tatsächlich überwacht wird was sie kauft, sicher ist sicher.

  • Zitat nicky:

    Vielleicht wollte sie ihrem "Pflegling" auch einfach nur eine Freude machen, weil der schon lange diesen Wunsch hatte ..."

    So verhält es sich nach meiner Erfahrung oft. Man darf den Betreuern auch nicht grundsätzlich misstrauen, denn ansonsten ist eine vernünftige Zusammenarbeit kaum möglich.

  • Da braucht sie sich nicht den Vorwurf gefallen lassen, auch noch den letzten Cent aus der Betreuten herauszupressen. Ich würde mich ja auch schämen, von einer freien Spitze von 374,00 € 330,00 € abzugreifen, auch wenn ich formaljuristisch dazu in der Lage bin.

    Ich hatte dieser Tage eine seit 1993 als Betreuerin bestellte Dame (eine ex-Kollegin) hier, die das Amt zwar berufsmäßig, aber als "Nebenjob" ausübt. Sie war ganz erschrocken, als ich ihr erklärte, dass sie einen Vergütungsanspruch pro Quartal von 462,00 € hätte. Noch blasser wurde sie, als ich ihr die Summe der seit 01.01.2005 aufgelaufenen Ansprüche vorrechnete; dem Betreuten wären nach Festsetzung und Entnahme der Vergütung knappe 200,00 € über Schonbetrag verblieben. Sie war ganz empört und erklärte, das könne sie dem Betreuten gegenüber nicht verantworten. Auch das Argument der Mischkalkulation ließ sie nicht gelten. Sie lässt die Ansprüche insoweit verfallen, als sie 500,00 € pro Jahr übersteigen, in etwa dieser Höhe waren die Vergütungsansprüche alten Rechtes pro Jahr angesiedelt.
    Da liegt der gleiche Grundgedanke vor.

  • Sicher kommt das vor, dass Betreuer -gerade solche, die nur im nebenberuf tätig sind- skrupel haben, bei vermögenden betreuten ihre ansprüche in voller höhe geltend zu machen, wenn eigentlich wenig arbeit angefallen ist.

    das ist nachzuvollziehen und deren eigene sache.

    ob ich da aber auch so handeln würde ist fraglich... :teufel: :teufel: :teufel:

  • Offen gestanden, versteh' ich die Diskussion überhaupt nicht. Auch jemand der nicht unter Betreuung steht und von Sozialleistungen lebt, käme vielleicht auf die Idee, sich ein paar Klunker zu kaufen, wenn er über 2.600,-- € auf der Kante hat. Einfach so, weil man's schön findet. Dafür muss man nicht lesen und schreiben können. Und vielleicht war ja gerade Weihnachten oder die Dame hatte Geburtstag oder so was. Die Betreuerin ist schließlich dem Wohl der Betreuten und nicht dem der Staatskasse verpflichtet. Und als Betreuungsrechtspfleger habe ich das zu respektieren. Der Bezirksrevisor auch.

  • ich sehe jedenfalls keinen grund, als gericht da nachzuschnüffeln, würde das eher als kompetenzüberschreitung ansehen. man muss auch berücksichtigen, dass das geld schließlich der betreuten gehört und dieselbe sicher wenig interesse am unbedingten erhalt von abstraktem sparguthaben hat. glitzersteinchen hingegen sind was reales, die machen der betreuten ggf. lange freude.

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